Herr Jüttner- von der Gathen führt in die Vorlage ein.
Herr Hecke bemängelt die späte Einstellung der Vorlage. Er erkundigt sich nach der Höhe der zukünftig entstehenden Personalkosten. Diese betragen ca. 130.000 € für zwei Sozialarbeiter*innen.
Mit der heutigen Vorlage soll lediglich der Standard beschlossen werden. Für die Stellenplanung und weitere Notwendigkeiten erfolgen gesonderte Vorlagen.
Der Kinderschutz hat immer Vorrang.
Herr Wisselmann betont ebenfalls die Wichtigkeit des Kinderschutzes.
Die UWG betont das ebenfalls und lobt das hohe Niveau der Arbeit in Rheine.
Frau Egelkamp vergewissert sich, dass die Landesempfehlung in Gänze übernommen wird.
Dem schließt sich ebenfalls Frau Lücke/ sowie die Fraktion Grünen an.
Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Anwendung der gemeinsamen Empfehlungen für
Jugendämter der beiden Landesjugendämter Westfalen und Rheinland
·
Gelingensfaktoren
bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII
·
Grundsätze
und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der
Empfehlungen umgehend zu realisieren und die für eine dauerhafte Sicherstellung
der notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen in die Etatberatungen für
2022 einzubringen.
Abstimmungsergebnis: 1.) einstimmig
2.) einstimmig
)