Die Fraktion beantragt, eine Bestandsaufnahme und Priorisierung der Sanierungsnotwendigkeiten aller Sportanlagen in Rheine zu erstellen. Darüber hinaus sollte eine Kostenschätzung mit Finanzierungsvorschlägen sowie ein Umsetzungszeitplan erarbeitet werden.

Zur Einordnung: Unterschieden werden muss zwischen vereinseigenen Anlagen sowie städtischen Sportanlagen (Schulsporthallen und drei städtische Freianlagen).

Zum Zustand der vereinseigenen Anlagen kann gesagt werden, dass die Erfahrung der letzten 20 Jahre gezeigt hat, dass die Vereine grundsätzlich mit viel Eigenengagement und mit finanzieller Unterstützung der Stadt die notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen konnten. Das jährliche Zuschussbudget i. H. v. aktuell 220.000 € war ausreichend, um alle Investitionsanträge zu befriedigen.

Einen weiteren Schub zur Optimierung der Vereinsanlagen leistet darüber hinaus das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“.

Bei den städtischen Sportanlagen erfolgen größere (z. B. Kopernikus-Sporthalle) und kleinere Sanierungen aufgrund Feststellungen der jährlichen Begehungen sowie ad hoc-Problemen.

Ein grundlegender Sanierungsstau wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Und somit auch nicht die Notwendigkeit einer umfassenden Bestandsaufnahme.

Ggf. wäre es sinnvoll, den Antrag zusätzlich im Bau- und Mobilitätsausschuss zu beraten.

 

Herr Willers fragt, warum der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Bestandsaufnahme aller Sportanlagen zur Sanierungsnotwendigkeit“ nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung habe der Ausschussvorsitzende auf Verlangen einer Partei einen Antrag in die Tagesordnung mit aufzunehmen.

 

Herr Dr. Lüttmann erwidert, dass der Antrag es aus Gründen einer krankheitsbedingten Vertretung nicht auf die Tagesordnung geschafft habe. Das Verschulden liege eindeutig bei der Verwaltung und er bittet daher um Entschuldigung.

Aus diesem Grunde habe er jedoch wenigstens eine mündliche Information geben wollen.