Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Frau Schauer erklärt einleitend, dass Herr Hobbold, Herr Dieckmann und sie selbst den Ausschussmitgliedern nochmals verschiedenen Themen aus der Vorlage vorstellen möchten. Sie erklärt, dass es eine Ergänzungsvorlage gegeben habe, da die Verwaltung den Arbeitstitel Damloup Kaserne ablegen, und dem Quartier einen neuen Namen geben möchte. Hierzu hat die Verwaltung einige Vorschläge, allerdings fände Frau Schauer es sehr gut, wenn sich die Politk und ggf. auch die Bürger*innen bei der Namensfindung beteiligen.

 

Herr Hobbold gibt einen kleinen Rückblick auf die durchgeführten Bürgerbeteiligungen. Die formelle frühzeitige Beteiligung zur FNP-Änderung und B-Planaufstellung sei abgeschlossen und in beiliegender Anlage um die Eingaben aus der vorausgegangenen informellen Bürgerbeteiligung ergänzt und erstbewertet worden. In der informellen Beteiligung wurden die Bürger*innen zunächst durch Postwurfsendungen informiert und konnten sich dann auf verschiedenen digitalen wie analogen Wegen beteiligen. Bestandteil dieses Prozesses war auch eine Videotalkrunde u. a. mit Frau Schauer und Herrn van Wüllen. Weitere Anregungen wurden von den Mitarbeiter*innen der Verwaltung telefonisch bzw. persönlich entgegen genommen. Im Zuge der formellen Beteiligung kamen viele wertvolle Hinweise und Anregungen der  Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, u. a. Aus den Bereichen Naturschutz, Verkehr und Kampfmittelbeseitigung. Im Ergebnis seine diese gut in die Planung integrierbar. Hier sei eine gute Kommunikation zwischen den Behörden und der Verwaltung hilfreich gewesen. Sorgen und Einwände  aus der Bevölkerung wurden hauptsächlich zu den Themenbereichen Dichte und Geschossigkeit der Baukörper im Verhältnis zur Bestandsbebauung, und zur Befürchtung wachsender Verkehrszahlen und einem damit verbundene Parkdruck geäußert. Der ursprüngliche Plan wurde bezüglich der Geschossigkeit bereits in Teilbereichen angepasst. An den Auftaktplätzen dominiert eine Dreigeschossigkeit, im Gebietsinnern zum Park sollen auch 4-geschossige Gebäude möglich sein, im südlichen Bereich hin zur Bestandsbebauung werden Höhen und Dichten angeglichen. Eine größere Anpassung erfolgte bei dem Mobilitätshub (MH) an der Catenhorner Straße hin zu den Anrainern. Hier wurde der Abstand vergrößert und im Übergang eine angepasste Wohnbebauung vorgesehen.

 

Herr Hachmann möchte wissen wie die Zahlen auf den Plänen, insbesondere im Bereich Bühnertstraße bei den Reihenhäusern zu deuten seien.

 

Herr Hobbold erklärt, dass die Zahlen erst einmal nur dazu da seien, dem Leser der Pläne ein Gefühl für die Höhenentwicklung zu geben. Die Strukturen sollen Vorgaben für die weitere Verfeinerung der Pläne sein.

 

Frau Schauer ergänzt, dass die Politik gerne Anregungen mitgeben könne.

 

Herr Hachmann empfiehlt von 4 Geschossigen Reihenhäusern Abstand zu nehmen.

 

Herr Huesmanm möchte wissen, ob die Catenhorner Straße in die Planungen mit einbezogen werde.

 

Frau Schauer erklärt, dass die Catenhorner Straße nicht Bestandteil des Planungsprozesses Damloup ist, aber in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt entwicklungsgerecht umgeplant werde. Ggf. werde hier ein Teil des  Kasernen-Gelände einbezogen. Es werde einen neuen Radweg geben, der Rest werde neu gestaltet. Private Flächen von Anliegern werden für die Neugestaltung nicht benötigt.

 

Frau Friedrich erklärt, dass sie dem Beschluss ablehnen werde. Es gebe kein Gutachten zum Mikroklima der Z-Park Variante. Die Luftschneisen und Entlüftungen auf dem Gelände seien unklar. Daher könne sie nicht zustimmen.

 

Herr Doerenkamp meint, der Entwurf gehe in die richtige Richtung und könne als weitere Arbeitsgrundlage genommen werden. So ein städtebauliches Konzept sei wichtig als Grundlage, auch für spätere Investoren.

Bezüglich der Namensgebung schlägt er vor, die Bürger*innen bei der Namensgebung zu beteiligen und stellt als Frage in den Raum, ob der Name „Damloup“ enthalten solle, denn die Bürger*innen kennen diese Bezeichnung und wissen sofort etwas damit anzufangen.

 

Herr Hachmann bittet nochmals darum, die Punkte einzeln zu behandeln und jetzt nur das städtebauliche Konzept zu betrachten und den Punkt Namensgebung anschließend zu erörtern.

 

Herr Jansen möchte wissen, ob über die Wohneinheiten noch abgestimmt werde. In der Vorlage vom Dezember 2020 wurde noch von zwei Varianten mit einmal 600 WE und einmal 700 WE gesprochen. In der jetzigen Vorlage werde von 690 WE gesprochen.

 

Frau Schauer erklärt, dass dies jetzt vorgelegt werde. Mit den zwei Vorschlägen wurde die Bürgerbeteiligung durchgeführt und der jetzige Entwurf sei das Ergebnis aus allen Eingaben und Abwägungen die in den vergangenen Monaten von der Verwaltung bearbeitet wurden. Diesen Entwurf legt die Verwaltung zur Abstimmung vor, wenn gewünscht, könne Herr Jansen gerne einen Änderungsantrag stellen.

 

Herr Hachmann fragt nach, ob er richtig verstanden hätte, dass jetzt nicht jede Geschossigkeit einzeln besprochen werden.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Ausschuss im weiteren Verfahren den Bebauungsplanentwurf vorgelegt bekomme und darin die wesentlichen Parameter auch zur Höhenentwicklung, ggf. mit Trauf- und First-/Gebäudehöhen festgesetzt werden. In diesem Zusammenhang könne die Politik auf diese Frage nochmals dezidiert Einfluss nehmen.

 

Bisher wurde kommuniziert, dass der Ankauf des Geländes von der BImA auch mit der Wohneinheitenmenge zusammen hänge. Der Bedarf für Rheine sei durch das Wohnraumversorgungskonzept viel detaillierter planbar, viel kleine Wohnungen werden benötigt. Daher möchte Frau Friedrich wissen, in wie weit die Wohneinheitenmenge flexibel gestaltbar sei, mit Blick auf den Kaufpreis.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Bebauungsplan eine Angebotsplanung darstelle und die Anzahl der Wohnungen letztlich erst in der Umsetzung weiter einzugrenzen sei. Das Mittel der Konzeptvergabe werde hier aber steuernd genutzt. Hinsichtlich der Wohneinheiten sollte der Ausschuss grundsätzlich sicher sein, dass die genannten Größenordnungen  mit den Festsetzungen im Bebauungsplan korrespondieren.  Die BImA berücksichtigt die Menge an Wohneinheiten auch bei der Preisfindung. Natürlich sei es möglich, dass im Bebauungsplan und in der Umsetzung an bestimmten Stellen noch Anpassungen erfolgen, aber eine Abweichung von z. B. 50 sei definitiv zu hoch. In den jetzigen Verhandlungen gehe es darum den Bodenwert festzulegen und dieser definiert sich unter anderem auch über die Ausnutzbarkeit der Fläche. Dabei spielt der öffentlich geförderte Wohnungsbau noch keine Rolle. Der komme erst zum späteren Zeitpunkt zum Tragen. Kleinere Anpassungen können im Bebauungsplan immer noch vorgenommen werden, solange es nicht mehr als 5 bis 10 Wohneinheiten betreffen, denn die Verkaufsverhandlungen werden noch vor dem Bebauungsplan abgeschlossen sein.

 

Herr Bems erklärt, dass er große Veränderungen des städtebaulichen Konzeptes nicht sehe. Auf die Belange der Nachbarn wurde gut eingegangen und ein bisschen massiver darf es an mancher Stelle auch durchaus sein. Zum Thema Postwurfsendungen für die Bürger*innen regt Herr Bems an, hier auch den weiteren Prozess nach der frühzeitigen Beteiligung durch eine Postwurfsendung bekannt zu machen.

 

Herr Jansen fragt nochmals nach, ob der heutige Beschluss nun 690 Wohneinheiten beinhalte. Das hatte er so im Dezember nicht verstanden. Er war davon ausgegangen, dass über zwei Varianten beschlossen werde, somit könne er nun nur entweder dafür oder dagegen stimmen.

 

Frau Schauer erklärt, dass die Verwaltung immer einen Empfehlungsbeschluss vorbereite. Herr Jansen habe die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen, Z. B.  mit den Vorschlägen aus der Dezember Sitzung.

 

Herr Wisselmann fragt nach, was bei den Quartiersgaragen 3 + 1 bedeutet.

 

Herr Dieckmann erklärt, dass die Garagen mit Halbgeschossen geplant seien.  . Schlussendlich kommt es auf die absolute Höhe der Quartiersgaragen an. Diese sei an die Umgebungsbebauung angepasst.

 

Herr Hobbold ergänzt, dass es Überlegungen gab, die Quartiersgarage an der Mittelstraße etwas tiefer zu legen, da hier noch Erdarbeiten vorgesehen sind. Dieser  Synergieeffekt sollte genutzt werden.

 

Zum Verständnis fragt Herr Bems nach, 3 + 1 bedeutet 7 Halbgeschosse.

 

Herr Diekmann erklärt, dass er diese Frage so nicht beantworten kann, denn im Bebauungsplan werde mit absoluten Höhen gearbeitet und diese seien dann sichtbar.

 

Frau Schauer ergänzt, dass die Mobilitäthubs noch weiter ausgearbeitet werden. Die wichtige Botschaft sei, dass die Hubs nicht höher als die bisherigen Kasernen Gebäude werden. Über die Themen Betrieb und Gestaltung sowie Halbgeschoss eingraben möglich oder nicht, muss im weiteren Verfahren diskutiert werden.

 

Herr Hachmann weist darauf hin, dass die Kindertagesstätte Waldhügel Zwerge an der Bühnertstraße durch das Parkverbot erheblich Probleme bekommen habe. Hierzu berichtet weiter Frau Homann-Eckhardt.

 

Frau Homann-Eckardt führt aus, dass die Kindertagesstätte mit 20 Mitarbeiter*innen relativ groß sei. 11 der Mitarbeiter*innen kommen nicht aus Rheine. Hinzu kommen die mit den Autos fahrenden Eltern zur An- und Abholzeit der Kinder. Da die Bühnertstraße stark befahren sei und die Buslinie regelmäßig nur mit Verspätung durch die parkenden Fahrzeuge durch die Bühnertstraße fahren konnte, wurde auf der Straße ein Parkverbot eingeführt. Nun wissen weder die Eltern noch die Mitarbeiter*innen wo sie ihre Fahrzeuge abstellen sollen. Eine Lösung auf dem eigenen Grundstück sei nicht möglich und Anfragen an die Verwaltung konnten noch nicht beantwortet werden. Dort hieß es nur, es werde an einer Lösung gearbeitet. Frau Homann-Eckardt meint, eine Variante sei eine Parkmöglichkeit auf der Ecke Bühnertstraße hinein ins Quartier zu schaffen.

 

Frau Schauer kann die Diskussion verstehen und die Eltern und Mitarbeiter*innen können mit dem Problem nicht allein gelassen werden. Aber an einer Eingangsstelle zum Quartier sei ein Gebäude städtebaulich zwingend erforderlich. Frau Schauer erklärt, dass Herr Gausmann derzeit mit den Eltern im Gespräch sei um Lösungen zu finden. Der Weg bis zum Bahnhof sei mit 1,5 km nicht so weit, so dass dort mit dem Träger gesprochen werden könne, um eine Lösung mit Bahn und Rad für die auswärtigen Mitarbeiter*innen zu finden. Wenn diese Möglichkeit nicht in Betracht komme, sei eine Parkmöglichkeit in der Quartiersgarage mit Jahreskarte denkbar.

 

Frau Friedrich erklärt, dass sie von Kollegen gehört habe, dass es weitaus Platz sparendere Parkgaragen gebe, mit automatischen Aufzügen usw. Sie möchte wissen, ob diese Möglichkeit geprüft wurde.

 

Herr Diekmann führt aus, dass er an Gesprächen des Netzwerkes Mobilität teilgenommen habe, die über eine solche Garage in München berichtet haben. Die Kosten für ein solches Parkhaus ohne Technik liegen pro Stellplatz bereits im 6-stelligen Bereich und seien daher für Damloup nicht finanzierbar.

 

Herr Wisselmann bedankt sich bei Frau Schauer für die Idee mit den Parkplätzen für die Mitarbeiter*innen in der Quartiersgarage. Damit sei das Problem gelöst.

 

 

 

Punkt 2. Mobilitätskonzept

 

Frau Schauer erläutert einleitend, dass die Planungen ein Quartier weitgehend frei von motorisiertem Individualverkehr vorsehen. Durchfahrten für Be- und Endladeprozesse seien möglich, sowie die Unterbringung von Behindertenparkplätzen im Straßenraum. Das Parken werde in den drei zentralen Mobilitäthubs geregelt, die neben dem Anwohnerparken auch noch die Funktionen von Car Sharing, Bereitstellung von Lastenrädern, Unterbringung von Technik usw. übernehmen sollen. Dieses Quartier eignet sich nach Ansicht der Verwaltung besonders gut für eine solche Lösung, sowohl die Nähe zum Bahnhof als auch die drei umliegenden Bushaltestellen machen den Umstieg auf den ÖPNV einfacher. Diese Planungen bringen ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität in das Quartier, denn neben Versiegelung werde auch einiges an Straßenflächen gespart, was wiederum der Freiraumplanung zu Gute komme. Besonders wichtig sei das Thema Fahrradabstellflächen im Gebiet, damit Besucher auch ihre Fahrräder gut unterbringen können. Frau Schauer kann die Fragen und Unsicherheiten aus der Bürgerbeteiligung gut verstehen, denn dieses Konzept sei neu für Rheine. In größeren Städten gebe es solche Konzepte schon länger, in Rheine noch nicht und daher auch die Unsicherheit, funktioniert das Konzept, wie sehen die Quartiersgaragen aus, sei eine Tiefgarage nicht doch die bessere Lösung. Daher habe die Verwaltung das Thema Tiefgarage nochmals geprüft.

 

Beispielhaft benennt sie kritische Aspekte in Bezug auf eine Tiefgaragenlösung wie die Anzahl von Ebenen (ggf. nur eine), den damit einhergehenden Flächenanspruch, Fragen von Vergabe und Betreib/Betreiber und Verortung im Gebiet.  Auch die wichtigen Fragen bezüglich weiterer Angebote wie zu den Themen Car Sharing oder Lastenräder ließen sich in einer Tiefgarage nur schwierig umsetzen. Baumpflanzungen oberhalb von Tiefgaragen sind nur sehr begrenzt und dann mit großem Aufwand möglich. Mit Blick auf die Mobilitätsentwicklung ist eine Umnutzbarkeit bzw. ein Rückbau – anders als bei den geplanten Hub‘s – sehr eingeschränkt bis unmöglich. Die MH hingegen könnten zurückgebaut werden und die Grundstücke neu überplant werden. Ein weiterer Punkt sind die Baukosten und Unterhaltungskosten für Tiefgaragen, die bis zu 3-mal höher liegen als für oberirdische Stellplatzanlagen oder Hubs. Das Ziel, bezahlbaren Wohnraum z. B. für junge Familien zu schaffen, werde dadurch in Frage gestellt. Daher favorisiere die Verwaltung weiterhin die MH. Die Themenbereiche Betriebskonzept, Schallschutz und Gestaltung der Quartiersgaragen werden weiter ausgearbeitet. Das Gutachten empfiehlt einen Stellplatzschlüssel von 0,5. Frau Schauer erklärt, dass die Verwaltung – auch nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft - einen Stellplatzschlüssel von 0,9 zu Grunde legen möchte. Abschließend weist Frau Schauer darauf hin, dass die Verwaltung dieses Konzept bei zwei Wettbewerben, mobile NRW und Zukunft Stadtraum, eingereicht habe. In beiden Wettbewerben habe die Stadt Rheine die zweite Stufe erreicht. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses, möchte die Verwaltung an der Teilnahme der Wettbewerbe festhalten, denn bei einem positiven Abschluss sei es möglich weitere Fördergelder zu generieren.

                

Herr Doerenkamp führt aus, dass er im Vorfeld nochmal die Komref Studie gelesen habe und dort wurde eine deutliche CO2 Reduzierung empfohlen. Der motorisierte Individualverkehr müsse um 50% reduziert werden. Entscheidend sei, wann die Bürger*innen den Wandel mitmachen, da stimme Herr Doerenkamp Frau Schauer zu. Für einen solchen Prozess  seien Tiefgaragen zu unflexibel. Die MH seien von der Gestaltung nochmal angepasst worden, das finde seine Zustimmung und die Aussage, kein Hub werde höher als 12 Meter, möchte er festgeschrieben haben, auch wenn ein Halbgeschoss tiefer gelegt werden kann. Herr Doerenkamp erklärt, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zum Mobilitätskonzept so folgen könne.

 

Herr Bems meint, dass es Zeit brauche, bis die Bürger*innen das neue Konzept annehmen, allerdings seien Tiefgaragen aufgrund des enormen Betonbedarfs klimaschädlicher als die MH. Diese können in der Gestaltung an das Umfeld angepasst werden, z.B. mit Fassadenbegrünung. Dass die Stadt Rheine an den zwei Wettbewerben teilnehme, sehe er sehr positiv. Mit den vielen Angeboten, Stadtbus, Lastenräder, Mobilitäthubs, sehe er gute Chancen, dass die Menschen anfangen auf ihr Auto zu verzichten. Er könne den Ausführungen von Frau Schauer zum Stellplatzschlüssel 0,9 für die MH folgen.

 

Herr Himmler möchte wissen, was mit den Solar Luftabsaugern passiere die in den Mobilitäthub‘s angesiedelt werden, wenn diese zurück gebaut werden. Weiter stellt Herr Himmler den Antrag zunächst nur 2 Mobilitähub‘s mit einem Stellplatzschlüssel von 0,5 zu bauen.

 

Frau Schauer erklärt, dass die Quartiersgaragen auch der Energieversorgung dienen und daher müsse dann eine neue Lösung gefunden werden, sollten diese eines Tages zurück gebaut werden.

Zu dem Antrag nur zwei Garagen zu bauen, weist Frau Schauer darauf hin, dass die drei Quartiersgaragen strategisch verteilt wurden, damit die Anwohner möglichst gut je eine Garage erreichen können. Derzeit könne sie nicht sagen auf welche verzichtet werden könne. Die Gefahr bestehe, dass auf Grund längerer Wege die Garagen dann nicht mehr angenommen werden. Sollte festgestellt werden, dass die individuellen Plätze nicht in dem Maße gebraucht werden, sollte das Konzept so flexibel gestaltet werden, dass die freien Plätze für weitere Fahrräder oder ähnliches umgenutzt werden. Ein weiteres Ziel sei es, einen Mobilitäsbeirat für die Quartiersgaragen zu etablieren. Dies sei ein ganz wichtiger Punkt beim Wettbewerb für die Jury. Ein Beirat sollte mitreden können und dürfen, z.B. bei der Frage nach mehr Car-Sharing Plätzen.

 

Frau Homann-Eckhardt wirbt dafür dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Dieses Konzept weiter zu entwickeln sei für Rheine ein großer Schritt aus der Komfortzone. Ob das ganze angenommen werde, liege an den zukünftigen Bewohnern, welche das Konzept mittragen, aber auch an der Akzeptanz der umliegenden Anlieger und diese haben große Bedenken was den Parkraum betrifft. Daher meint Frau Homann-Eckhard, dass das Mobilitäskonzept nicht nochmal geändert werden sollte.

 

Herr Doerenkamp ergänzt, die Anlieger haben mindestens eine Tiefgarage gefordert, welche sehr unpraktisch für die Anwohner sei, die weiter von der Tiefgarage entfernt wohnen. Er fragt, wer die weiten Wege auf sich nehmen solle. Die Akzeptanz fehle und das passiere auch bei einer Reduzierung der Mobilitäthubs. Herr Doerenkamp spricht sich dafür aus, bei dem Konzept zu bleiben. Sollte die Verwaltung im Prozess feststellen, dass nicht so viele Stellplätze benötigt werden, könne z. B. auf ein Halbgeschoss verzichtet werden.

 

Frau Friedrich kann den Argumenten nicht folgen. Sie meint, der Parkraum müsse knapper gemacht werden, damit die Anwohner die anderen Angebote nutzen. Das Wegeargument überzeugt Frau Friedrich nicht, denn Bewegung sei wichtig im Alltag. Sie schlägt vor zunächst nur zwei Quartiersgaragen zu bauen und das dritte Grundstück frei zu halten. Bei Bedarf könne dann die dritte Garage nachträglich gebaut werden.

 

Herr Bems weist darauf hin, dass Frau Friedrich mit Studien aus Großstädten argumentiere. In Rheine befinde man sich im ländlichen Bereich. Bevor die Rheinenser Angebote wie Car Sharing und Lastenräder nutzen, müsse die Infrastruktur hierfür verbessert werden. Er finde es schwierig mit Druck zu arbeiten, auch wenn er den Vorschlag der Bündnis90/Die Grünen sympathisch finde, sehe er große Schwierigkeiten mit diesem Antrag die Nachbarschaft zu überzeugen.

 

Herr Wisselmann meint, dass keine Zeit mehr zum Warten sei. Es müsse angefangen werden zu handeln und Individual-Mobilität zu reduzieren.

 

Herr Huesemann meint, es müsse bedarfsorientiert gearbeitet werden.

 

Herr Berlekamp schlägt vor, zunächst mit den zwei Hubs im Norden und Süden zu beginnen. Den Hub an der Catenhorner Straße könne man dann später umsetzen. Eine künstliche Verknappung würde seiner Meinung nach nicht funktionieren. Die Hub‘s könnten als Module geplant werden, so dass, wenn weniger Stellplätze gebraucht werden, 2 – 3 Etagen eingespart werden können.

 

Frau Friedrich meint, dass es in anderen Städten auch funktioniere. Rheine brauche eine Reduzierung der Klimagase und habe eine gute ÖPNV Anbindung. Sie halte an ihrem Antrag, nur zwei Hubs mit reduzierten Stellplätzen zu bauen, fest.

 

 

Punkt 3. Energetisches Konzept

 

Herr Dieckmann erklärt, dass der Stand der Vorlage 528/20 aus dem letzten Jahr in Bezug auf das Energetische Konzept weiterhin aktuell sei. Derzeit werde noch auf die Ergebnisse aus den Probebohrungen und auf das geothermische Gutachten gewartet. Ansonsten verweist er auf die Aussagen in der Vorlage. Herr Dieckmann führt weiter aus, dass sich die Förderkulissen sehr schnell verändern und dass Bauherren bei denen fossile Energieträger mit im Konzept seien, oftmals bei der Bewilligung der Förderungen Probleme haben. Daher solle bei der Entwicklung möglichst auf fossile Energieträger verzichtet werden und ein Anschluss- und Benutzerzwang zumindest für die Mehrfamilienhäuser festgeschrieben werden. Um das genau berechnen zu können, müsse aber das geothermische Gutachten vorliegen, erst dann könne genau ermittelt werden, wieviel Energie aus der Erdwärme generiert werden kann.

 

Herr Doerenkamp antwortet kurz, seine Fraktion könne sich den Aussagen in der Vorlage in vollem Umfang anschließen.

 

Herr Bems stimmt den Aussagen ebenfalls zu, möchte noch gerne wissen ob das Efre Projekt weiterhin Teil des Energiekonzeptes sei.

 

Herr Hobbold erklärt, dass sich seit dem Start des energieautarken Stadtumbaus vieles in der technischen Entwicklung getan habe. Geothermische Energieträger waren vor 3 Jahren noch nicht so ausgereift, so dass erst jetzt diese Energieart flächendeckender eingesetzt werden könne.

 

Herr Bems fragt dazu nach, ob es sinnvoll war den energieautarken Stadtumbau auf die Damloup Kaserne zu verschieben oder ob es nicht besser gewesen wäre schon in der Eschendorfer Aue damit zu starten und erste Erfahrungen zu sammeln.

 

Herr Hobbold antwortet, dass dies nicht bewertbar sei. Die Efre Untersuchungen zielten schon auf eine höhere Verdichtung und mehr Freiraum ab. Allerdings sei dabei auch zu berücksichtigen, dass die Bewohner auf eine solche Veränderung vorbereitet werden müssen und die Entscheidungen für die Eschendorfer Aue politisch so gewollt waren. Das Thema Mobilität war bei Efre noch gar nicht berücksichtigt, hier lag der Fokus auf Wohnen und Wärme. Die Summe aller Ziele werde nun bei dem Konzept für die Damloup Fläche vereint.

 

Herr Dieckmann ergänzt, dass das ganz große Ziel der Eschendorfer Aue war, schnell Bauland  rechts der Ems zu generieren. Efre war ein Forschungsprojekt, welches nicht so schnell umsetzbar war.

                

Frau Friedrich begrüßt dass die Verwaltung an den Wettbewerben teilnimmt und dass diese von der Jury so gut bewertet werden. Allerdings wünsche sie sich auch genaue Zahlen und Fakten.

Wieviel Autos gibt es in Rheine und wieviel Wege werden mit dem individual Verkehr gemacht. Wie gut werde der ÖPNV genutzt. Wieviel CO2 werde dadurch verursacht. Konzepte seien gut, aber man müsse auch die Erfolge mit Zahlen und Daten belegen können.

Zum energetischen Konzept beantragt Frau Friedrich unter Punkt C, die Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis zu streichen, da aus ihrer Sicht dieses System nicht effizient genug sei.

 

Herr Bems kann dem Argument von Frau Friedrich folgen. Wasserstoff habe an mehreren Stellen Energieverluste, allerdings stelle sich die Frage nach einer besseren Alternative.

 

Frau Schauer erklärt, dass sie dazu keine fundierte Auskunft geben könne. Daher schlägt sie vor, diese Fragestellung im Zusammenhang it der Vorstellung des Bodengutachtens zu klären und von Fachleuten beantworten zu lassen. Sie sehe kein Problem darin,  das Thema Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis beim Beschluss heraus zu nehmen und zum späteren Zeitpunkt zu klären. Wichtig sei die Grundrichtung für die weiteren Planungen fest zu legen.

 

 

 

Punkt 4. Entwässerung

 

 

Anhand des Planes stellt Herr Dieckmann das Entwässerungskonzept vor. Drei Varianten wurden von der Verwaltung geprüft.

1. Unterirdische Entwässerung

2. Oberirdische Entwässerung

3. Semi-dezentrales Rückhaltebecken

Das Fachbüro schlägt das semidezentrale Erdbecken vor. Es entspricht den Anforderungen an Starkregenereignisse und kann in den ZETT-Park integriert werden. Das Wasser kann für die Bewässerung der Pflanzen genutzt werden und es gibt keine Geländeeinschnitte. Beispielhaft nennt Herr Dieckmann die Oxford Kaserne in Münster, die dieses System bereits nutzen.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass seine Fraktion dem Vorschlag, unter der Voraussetzung dass am Ende das Becken auch so hergestellt werde, zustimmen könne. Wasser werde dadurch erlebbar und dürfe nicht hinter einem Zaun verschwinden.

 

Zum weiteren Vorgehen erklärt Herr Dieckmann, dass Anfang Mai umfangreiche Erdarbeiten vorgenommen wurden, um Bodenprüfungen durchzuführen. Dadurch habe man einen guten Einblick erhalten, was beim Rückbau der Kasernen Gebäude zu erwarten sei. Die Gutachten dazu sollen in den nächsten Tagen bei der BImA eintreffen. Anschließend erhält Herr Dieckmann diese. Dann werde er den Entwurf des Verkehrswertgutachtens mit der BImA besprechen. Dieses solle im Spätsommer 2021 fertig gestellt werden, so dass der Vertragsentwurf bis Ende 2021 stehen werde. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates und der Gremien bei der BImA soll es 2022 zu einem Vertragsabschluss kommen.

 

 

Punkt 5. Name

 

Herr Kwiecinski erklärt, dass die SPD Fraktion die Weiterführung des Namens Damloup kritisch sehe. Sie verbinden mit dem Namen nicht eine Erinnerung an die Menschen in dem kleinen Dorf Damloup in Frankreich sondern eine Verehrung von Kriegstaten. Das Quartier, mit seinen innovativen Ansätzen, solle daher einen zukunftsweisenden Namen bekommen. Daher favorisiert die SPD Fraktion den Namen Wohnpark am Waldhügel.

 

Herr Jansen weist auf eine Eingabe aus der Bürgerschaft hin, wo eine nicht militärische Namensgebung gefordert werde. Der Name „Damloup Karree“ erfülle diesen Wunsch in doppelter Hinsicht nicht. Seiner Meinung nach sollte ein neues, ziviles Kapitel aufgeschlagen werden, mit einem Namen, der nicht polarisiert. Wohnpark am Waldhügel könne auch er sich gut vorstellen.

 

Frau Friedrich kann sich den Aussagen der Vorredner anschließen.

 

Frau Homann-Eckhardt überzeugen alle Vorschläge noch nicht. Sie wünscht sich einen Namen mit Bedeutung, etwas besonders, was die Entwicklung der Fläche widerspiegelt. Es sei ein besonderes Konzept, welches einen besonderen einprägenden Namen verdiene. Vielleicht auch mit professioneller Unterstützung.

 

Herr Hachmann könne sich gut eine Bürgerbeteiligung vorstellen.

 

Herr Kwiecinski kann sich eine Beteiligung des Kulturausschusses bei der Namensfindung gut vorstellen.

 

Herr Doerenkamp möchte wissen, wie eilig die Namensgebung sei.

 

Frau Schauer antwortet, dass es noch Zeit habe. Die Verwaltung arbeitet auch noch weiter mit dem Arbeitstitel. Das Thema Marketingagentur habe sie mit den Kollegen*innen diskutiert, sich aber dagegen entschieden. Die Vorschläge Bürgerbeteiligung und Beteiligung des Kulturausschusses finde sie gut.

 

Herr Hachmann lässt über den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, zu Punkt 2. Mobilitätskonzept abstimmen:

 

Stellplatzschlüssel 0,5

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich abgelehnt

4 Ja Stimmen

                                               16 Nein Stimmen

                                               1 Enthaltung

 

 

nur 2 Mobilitäthub‘s

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich abgelehnt

4 Ja Stimmen

                                               16 Nein Stimmen

                                               1 Enthaltung

 

 


Geänderter Beschluss:

 

A)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung eine Bürgerbeteiligung zur Namensfindung für das Gelände der Damloup Kaserne durchzuführen, und anschließend die Ergebnisse zur Vorberatung dem Kulturausschuss vorzulegen. Danach wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erneut beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

 

B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt:

 

1.      Das städtebauliche Konzept (Anlage 1) ist Grundlage für die weitere Planung. Die Verwaltung wird beauftragt zu erarbeiten, mit welchen Instrumenten (z.B. Gestaltungshandbuch, Konzeptvergaben,…) die städtebaulichen, architektonischen und funktionalen Qualtitäten des Konzeptes gesichert werden können.

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich

                                               17 Ja Stimmen

                                                 4 Nein Stimmen

 

2.      a. Das Mobilitätskonzept ist Grundlage für die weiteren Planungen.

Gemäß des städtebaulichen Konzeptes sollen von Beginn an drei Mobilitätshubs erstellt werden. Abweichend von der Empfehlung der Verfasserin des Mobilitätskonzeptes, die einen Stellplatzschlüssel von 0,5 je Einheit vorschlägt, soll ein Stellplatzschlüssel von 0,8 -0,9 Stellplätzen je Einheit, inklusive eines Anteil von öffentlichen Stellplätzen in den Mobilitästhubs, vorgesehen werden.

 

b. Die  Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage ein Bau- und Betriebskonzept zu erarbeiten, dass die Belange der künftigen Bewohner und Anwohner berücksichtigt. Dazu sind auch erste schalltechnische Untersuchungen auf den Weg zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich

                                               16 Ja Stimmen

                                                 5 Nein Stimmen

                                              

 

3.      Energetisches Konzept:

a.      Das Energetische Konzept mit dem geplanten Nahwärmenetz soll weiter verfolgt werden.

b.      Der energetische Standard aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude hat mindestens den Anforderungen des kfw-Effizienzhauses 40 zu entsprechen.

c.      Die Wärmeversorgung aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude ist durch fossilfreie Energien zu realisieren.

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

 

4.      Die weitere Planung der Entwässerung erfolgt auf Grundlage der vom Fachbüro PFI vorgeschlagenen Vorzugsvariante „Semindezentrale Erdbecken“. (Anlage 3)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig