Beratungsergebnis: abgesetzt

Herr Gausmann weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine Aufstellung der Luftfilter in den Klassen der Jahrgänge 1-6 stattgefunden habe. Da zwischenzeitlich Kindern ab 12 Jahren ein Impfangebot gemacht werden könne, werde in diesen Jahrgängen der größte Mehrwert durch die Geräte gesehen.

 

Herr Ortel begrüßt den Beschlussvorschlag und das Stattfinden dieser Sondersitzung des Schulausschusses. Er wirbt weiterhin dafür, dass eine Umsetzung der Punkte 1 und 2 zeitlich unabhängig voneinander erfolgen solle.

 

Frau Reinke führt für die CDU-Fraktion aus, dass bereits für die Klassen, in denen die größten Bedarfe bestanden hätten, Lüftungsgeräte beschafft worden seien. Weiterhin seien alle Klassenräume mit CO2-Ampeln ausgestattet worden. Die Stadt Rheine sei hier vorangegangen und habe die Anschaffungen dabei teils sogar vollständig aus eigenen Mitteln finanziert.

Die Situation stelle sich nunmehr so dar, dass für weitere Lüftungsgeräte keine Förderung durch den Kreis Steinfurt erfolge und daher erhebliche Mehrkosten für den städtischen Haushalt entständen. Da aufgrund des städtischen Rahmenvertrages kein Lieferengpass zu befürchten sei, solle eine weitere Anschaffung vor einem Beschluss mit allen Fraktionen besprochen werden. Hierzu sollten vorab folgende Fragen beantwortet werden:

 

1.         Verhindern Luftfiltergeräte, dass bei einem positiven Coronafall ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden?

2.         Wie oft ist eine Reinigung der Filter notwendig und durch wen kann diese Reinigung durchgeführt werden?

3.         Auf welcher Zeitschiene ist der Einbau von stationären Luftfilteranlagen in Rheine möglich?

4.         Wo wurden die Luftfiltergeräte in den Schulen aufgestellt?

 

Weiterhin verweist Frau Reinke auf eine in Stuttgart stattgefundene, wissenschaftliche Evaluation von Lüftungsgeräten, die zu dem Ergebnis gekommen sei, dass diese kaum einen Beitrag zur Pandemieeindämmung in Klassenzimmern leisten würden. Dieses Studienpapier müsse allen Fraktionen bekannt gemacht werden.

Frau Reinke beantragt aufgrund der angeführten Punkte seitens der CDU-Fraktion die Verschiebung des TOPs auf die kommende Schulausschusssitzung am 25.08. 

 

Herr Gausmann erläutert, dass für eine Ausstattung von Klassenräumen mit stationären Raumluftfiltern umfängliche Bauarbeiten nötig wären, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Daher können diese damit keine Rolle in der derzeitigen Coronasituation einnehmen. Ein Wechsel der Filter der mobilen Geräte erfolge durch die Schulhausmeister/innen, die entsprechend eingewiesen werden durch die Fachfirma. Hinsichtlich der Aufstellung der Raumluftfilter verweist Herr Gausmann auf seine eingangs gemachten Ausführungen zu den Jahrgängen 1-6. Somit sei von den vorgetragenen Fragen nur noch die Auswirkung der Raumluftfilter auf die Quarantäneanordnung zu klären.

 

Herr Krage betont, dass ein 10-prozentiges Risiko für infizierte Kinder bestehe, mit den Folgen von Long Covid leben zu müssen. Weiterhin sei die Studie in Stuttgart mit Dummys durchgeführt worden, deren Bewegungsradius oder Kälteempfinden nicht mit echten Kindern vergleichbar sei. Außerdem existiere auch eine aktuelle Studie aus Frankfurt, die im Ergebnis den langfristigen Nutzen von Lüftungsgeräten im Winter und bei Erkältungs- und Grippewellen hervorhebe.

 

Herr Hachmann weist darauf hin, dass weder Stuttgart noch Tübingen auf Raumluftfilter zurückgreifen würden und auch viele andere deutsche Städte nicht. Fachleute hätten die Studie in Stuttgart unter wissenschaftlichen Bedingungen durchgeführt und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass Lüftungsgeräte keinen signifikanten Effekt hätten. Eine Investition von Steuergeldern i. H. v. 700.000 Euro sei daher zu hinterfragen. Zumindest die zwei Wochen bis zum kommenden Schulausschuss müssten den Fraktionen nun Zeit gegeben werden, um hier zu einer fundierten Entscheidung zu kommen, die sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiere. 

 

Herr Ortel stellt in Frage, dass die Stuttgarter Studie tatsächlich zu den eindeutigen Ergebnissen komme, wie von der CDU-Fraktion angeführt. Weiterhin handele es sich bei den aufzuwendenden Steuermitteln auch um die Steuern der Rheiner Eltern, die ein klares Signal für die die Lüfter geben würden.

 

Auf Rückfrage von Herrn Brunsch weist Herr Gausmann darauf hin, dass eine Verschiebung auf den kommenden Schulausschuss eine mögliche Lüfterlieferung um zwei Wochen nach hinten verschiebe.

 

Herr Krage erklärt, dass viele Kritikpunkte der Stuttgarter Studie (etwa Lärmemissionen) bereits durch die Inhalte der Ausschreibung gelöst worden seien. Nun bestehe die Gefahr, dass man nichts aus dem letzten Winter gelernt habe und die Pandemie-Prävention durch Lüften bei Minustemperaturen wieder auf dem Rücken der Kinder austrage.

 

Herr Wilp und Frau Reinke weisen darauf hin, dass ungeimpfte Kinder sich mit Corona infizieren würden, unabhängig davon, ob sich ein Lüftungsgerät im Klassenzimmer befinde oder nicht. Der einzig wirksame Schutz sei daher eine Impfung. Herr Wilp regt diesbezüglich an, in den Schulen niedrigschwelligen Impfangebote zu schaffen.

 

Frau Reinke ergänzt, dass kein einheitlicher Elternwille bestehe, da ein großer Teil der deutschen Städte gar keine Lüftungsgeräte anschaffen würde. Weiterhin habe sich der Schulausschuss in der vergangenen Sitzung einheitlich für die Durchführung einer Evaluation der Lüftungsgeräte ausgesprochen. Diese Evaluation sei nun durch die Stuttgarter Studie erfolgt und hätte eine mangelnde Wirkung nachgewiesen. Die 700.000 Euro an Aufwendungen seien in diesem Kontext daher zu überdenken.

 

Herr Brunsch fügt an, dass die Stadt Rheine seit dem vergangenen Winter zahlreiche Maßnahmen hinsichtlich der Pandemieprävention in Schulen umgesetzt habe, teils sogar bevor hierfür Förderprogramme ins Leben gerufen worden seien.

 

Herr Mollen kritisiert die Verzögerung der aus Sicht der SPD-Fraktion dringend notwendigen Beschaffung von Lüftungsgeräten und weist darauf hin, dass bis zum kommenden Schulausschuss keine weiteren Erkenntnisse vorliegen würden.

 

Für den Beirat für Menschen mit Behinderung weist Herr Winter darauf hin, dass die Installation stationärer Lüftungsanlagen ggfls. zu Baulärm während der Schulzeit führen könnte. Weiterhin könnten Schüler/innen mit Behinderung nicht geimpft werden, weswegen mobile Luftfilter in jedem Fall zu begrüßen seien.

 

Herr Gausmann betont, dass ein offensives Impfangebot lediglich für die Oberstufen infrage käme. Für die 12-15-jährigen beständen hier abweichende rechtliche Regelungen hinsichtlich der notwendigen Beteiligung der Eltern.

 

Es wird über den Antrag der CDU-Fraktion auf Verschiebung des TOPs auf die kommende Schulausschusssitzung am 25.08.2021 abgestimmt.

 

Ja-Stimmen:                9

Nein-Stimmen:             8


Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt:

 

1.         Die Kategorisierung von Unterrichtsräumen als Grundlage für die sukzessive Beschaffung von mobilen Raumluftfiltern wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, mobile Raumluftfilter für alle noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an städtischen Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, sofern sie nicht über eine andere technische Ausstattung der Luftreinigung/Lüftung verfügen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem neuen Förderprogramm von Bund und Land zur Ausstattung von Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten ergebenden Fördermöglichkeiten zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:                  TOP verschoben