Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 5

Herr Wisselmann erklärt, dass er dem Verfahren nicht zustimmen werde, da die Auswirkungen auf das umliegende Feuchtgebiet nicht bekannt seien. Er bittet die Verwaltung, eine Aussage zu den Auswirkungen für das Umland nachzureichen.

 

Herr Hundrup meint, dass dieser geschichtsträchtige Raum geschützt werden sollte. Eine Bebauung im äußeren Bereich halte er nicht für sinnvoll, zumal der Landwirtschaft Grund und Boden genommen werde.

 

Frau Schauer erklärt, dass die Verwaltung erst Untersuchungen dazu in Auftrag geben werde, wenn der Ausschuss den Beschluss heute fasse, ansonsten nicht.

 

Herr Bems erklärt, dass seine Fraktion den Aufstellungsbeschluss fassen werde. Im weiteren Verlauf müsse mit dem Gebiet sehr sensibel umgegangen werden.

 

Dieser Bitte schließt sich Frau Willers an. Dieser sensible Bereich am Salinenpark müsse behutsam entwickelt werden.

 

Frau Friedrich sehe die Möglichkeit nicht, die Entwicklung abzubrechen, wenn der Beschluss erst einmal gefasst sei. Daher werde sie nicht zustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff. BauGB für den Bereich „Ellinghorst“.

 

Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         16 Ja Stimmen

                                                         5 Nein Stimmen