Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Schauer erklärt, dass die Eigentümer nach aktuellem Stand nicht an die Stadt veräußern möchten, sondern nach einer Entwicklung selbst nutzen bzw. vermarkten möchten. Daher sei das Umlegungsverfahren über eine vereinbarte Bodenordnung das richtige Mittel.

 

Herr Himmler fragt nach, ob es Pläne gebe und ob Vorgaben zu KfW Standards gemacht werden. Er bittet darauf zu achten, dass die linke Baumreihe zu erhalten sei.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass ein Erhalt der Bäume Planungsbestandteil sein werde. Weiter weist er darauf hin, dass gemäß Beschlusslage der Stadt Rheine zzt. geprüft werde, ob und unter welchen Bedingungen in städtebaulichen Verträgen, die Errichtung von Photovoltaik Anlagen und gegenüber der Gesetzgebung höhere KfW Standards vorgegeben werden können.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff. BauGB für den Bereich „An den Kleingärten“.

 

Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig