Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IB1385


Beschluss:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Sonnenstraße“.

 

A. Stichstraße Sonnenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

         Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,5 m

bis 6,5 m breiten Mischfläche (ca. 13,50 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

    

      b)      Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau 

 

c)      Begrünung:

 

  è Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum- 

    bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

und zur Gliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

è Anlegung von abgerundeten Grünbeeten im Wendebereich ohne Baumbepflanzung mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal           

 

 

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

B. Fuß- und Radwege

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau von zwei Fuß- und Radwegen in Pflasterbauweise als Ver­bindung zwischen der Stichstraße „Sonnenstraße“ und der westlich gelegenen Grünanlage und als Verbindung zum östlich gelegenen Radweg an der Windmühlenstraße

 

      b)      Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m 

 

c)      Entwässerung:

 

Versickerung mittels wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster in den Untergrund


Abstimmungsergebnis: einstimmig