Frau Gehrke führt in den Tagesordnungspunkt ein. Frau Gehrke erklärt, dass die Stadt Rheine durch das Vorgängerprojekt „Einwanderung gestallten“ Vorreiter für die Entwicklung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ (KIM) in NRW war. Die Stadt Rheine profitiert direkt durch die Förderung des KIM, da Rheine einen eigenen Integrationsrat, eine Ausländerbehörde und ein eigenes Jugendamt hat. Frau Gehrke stellt die einzelnen Bausteine des KIM vor und geht insbesondere auf die Struktur- und Einzelfallebene ein. Sie ergänzt, dass die Stadt Rheine Dienstleistungsketten schaffen wird, um Behördengänge für zugewanderte Menschen zu erleichtern. Ferner fügt Sie an, dass die Stadt Rheine zusätzliche 1,9 Stellen im Bereich des Case Managements einrichten wird. Die Stadt Rheine hat eine Steuerungsgruppe eingerichtet, bei der auch der Vorsitzende des Integrationsrates Mitglied ist.

 

Herr Nordine regt an, die Uhrzeit des Lenkungsgruppentreffens zu überdenken. Frau Gehrke sagt zu, die Uhrzeitfindung in der konstituierenden Sitzung der Lenkungsgruppe zu erörtern.

 

Frau Friedrich wirft die Fragen auf, wieso die Case Managementstellen bei „freien Trägern“ angesiedelt werden. Ferner würde sie gerne die Höhe der Kosten des gesamten KIM erfahren sowie wie weitere Informationen über die Möglichkeiten einer Evaluation erhalten. Frau Gehrke erwidert, dass der Kreis Steinfurt der Zuwendungsempfänger ist und die Zuwendung in Höhe von 55.000 Euro nur an die Stadt Rheine weiterleitet. Der Kreis Steinfurt und somit auch die Beschlusshoheit. Im Zuge dessen hat der Kreistag entschieden, die Stellen an „freie Träger“ zu vergeben. Frau Gehrke fährt fort, dass die Höhe der Kosten in einem der nächsten Berichte mitgeteilt wird, da der Eigenanteil noch nicht beziffert werden kann. Ferner gibt Frau Gehrke an, dass die Evaluation durch das Land Nordrhein-Westfalen geregelt ist und da Projekt dort wissenschaftliche evaluiert wird. Auf der örtlichen Ebene wird die Lenkungsgruppe eine Evaluation erarbeiten.

 

Herr Aljasem würde gerne wissen, wo der Unterschied zwischen den Case Manager/innen und den Mitarbeitenden bei der Caritas liegt und wie die Zusammenarbeit zwischen Case Manager/innen und Entscheidungsträgern der Lenkungsgruppe ausgestaltet wird. Ferner erfragt Herr Aljasem, ob der Integrationsrat über die Arbeit der Casemanager/innen unterrichtet wird. Frau Gehrke antwortet, dass es bei dem Casemanagement im Rahmen des KIMs gezielt um eine Personengruppe geht, die bisher noch keinen Zugang zu den Beratungsstellen der Stadt oder der Caritas erhalten hat. Frau Gehrke ergänzt, dass die Lenkungsgruppe die Grundsteine legt, um dass dann die Case Manger/innen auf der Einzelfallebene arbeitsfähig sind. Die Casemanager/innen geben die Themen zurück in die Lenkungsgruppe, so dass systematisch die Strukturen angepasst werden können.

 

Herr Kassem gibt den Hinweis, dass wichtige Informationen seitens des KIM zu spät weitergeleitet werden. Frau Gehrke sagt zu, dass die Anregung weitergeleitet wird.

 

Herr Ortel erklärt, dass es ein Missverhältnis zwischen der Stellenanzahl im Case Management und dem Fallaufkommen gibt. Frau Gehrke erklärt die Berechnungsgrundlage. Es wurden bei der Berechnung vom Kreis nur Personen über

28 Jahren berücksichtigt, da teilweise die Personen unter 28 Jahren durch die Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ gefördert werden. Zudem wurde die Anzahl der Personen unter Berücksichtigung der Einreise nach dem 01.06.2016 ermittelt. Die Verteilung der Case Managementstellen wurde dann anhand der errechneten Personenanzahl in den einzelnen Kommunen vorgenommen. Die Berechnung ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Frau Dursun möchte gerne wissen, ob die örtliche Evaluation durch ein Institut durchgeführt wird. Frau Gehrke gibt an, dass örtlich keine wissenschaftliche Evaluation durchgeführt wird. In wie weit eine eigene Evaluation durchgeführt wird, wird noch in der Lenkungsgruppe beraten. 


Beschluss: Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zum Kommunalen Integrationsmanagement zur Kenntnis und empfiehlt dem Sozialausschuss:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Kommunalen Integrationsmanagement zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung entsprechend der Beschreibung in dieser Vorlage.

2.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über den Stand der Umsetzung in den politischen Gremien Sozialausschuss (federführend) und dem Integrationsrat zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig beschlossen