Herr Manfred Keuss, 1. Vorsitzender des TV Mesum, stellt folgende Fragen, die den TOP 5 „Neubaumaßnahme Sportgalerie TV Mesum“ betreffen:

 

1.  Wird im Falle der Bestätigung des Beschlusses aus dem Jahr 2019, dem TV Mesum eine Zuwendung in Höhe von maximal 630 000 € zu gewähren, diese Summe auch dann in vollem Umfang ausgezahlt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Baukosten tatsächlich geringer ausfallen, als im Moment veranschlagt?

 

Zur Beantwortung dieser Frage sei erst die Beschlussfassung unter TOP 5 abzuwarten, erklärt Herr Dr. Lüttmann.

 

2.  Wird im Falle eines Baubeginns im Jahr 2022 der Zuschuss dann in einer Summe ausgezahlt (bisherige Veranschlagung im Haushalt 2020 – 2022 je 210.000 €)? Hintergrund sei, dass ein evtl. von der KfW zu erwartender Zuschuss erst am Ende der Baumaßnahme ausgezahlt werde.

 

Herr de Groot-Dirks erwidert, dass im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Ausschuss die veranschlagten Mittel sicherlich haushaltstechnisch in das Jahr 2022 übertragen werden können, sodass der Zuschuss in Höhe von 630.000 € in einer Summe ausgezahlt werden könnte.