Frau Stockhorst erläutert das Digitalisierungskonzept der VHS anhand der als Anlage 2 beigefügten Präsentation.
Die explizite Aufnahme der demokratischen Orientierung der VHS in die Satzung wird von den Mitgliedern des Schulausschusses lobend hervorgehoben.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss
nimmt den Arbeitsbericht der Volkshochschule (VHS) zur Kenntnis.
2.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt
folgende Änderungssatzung:
Satzung vom 28.09.2021 zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule der
Stadt Rheine vom 4. November 2013.
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund der §§ 4 und 17 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und
Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz
– 1. WbG) vom 31. Juli 1974 (SGV NW 223) in der zurzeit gültigen Fassung,
hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 28.09.2021 folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
§ 2 Abs. 1 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Rheine vom 4. November
2013 wird wie folgt ergänzt:
Die Volkshochschule orientiert sich
an den demokratischen Grundwerten. Sie setzt sich für Toleranz, Offenheit und
Vielfalt ein. Antidemokratischen und extremistischen Äußerungen bietet die
Volkshochschule keinen Raum.
Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
3.
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung der Volkshochschule diese
Satzungsänderung auch im Leitbild der Volkshochschule abzubilden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig