Herr Gausmann und Herr Jüttner-von der Gathen führen in die Vorlage ein. Die Förderung durch das Land wird sehr begrüßt und ist wichtig und notwendig.
In der Stadt Rheine gibt es diese Beratungsstelle bereits seit vielen Jahren aus eigenen Mitteln. Zurzeit läuft die zweite Stufe des Interessenbekundungsverfahrens, in dem sich nun der Kinderschutzbund befindet.
Frau Leskow stellt eine Nachfrage zur Berechnung der Kosten. Die Berechnungen wird von Herrn Jüttner-von der Gathen erklärt.
Herr Fühner hätte sich gewünscht, dass der Kinderschutzbund auch auf Kreisebene mehr in die Betrachtung genommen wäre. Umso mehr die Stellen auf mehrere Träger aufgeteilt werden, desto schwieriger wird die Effizienz der Arbeit.
Die Stadt Rheine fördert höher als der Kreis Steinfurt. Dies ist ein deutlich positives Zeichen für die Wichtigkeit des Kinderschutzes.
Beschluss:
1.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
Landesinitiative und Förderung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie das Interesse der
Kinderschutzbundes Rheine zur Teilnahme am Interessenbekundungs- und
Förderverfahren zur Kenntnis.
2.
Der Jugendhilfeausschuss bestätigt im Rahmen der
Jugendhilfeplanungsverantwortung, dass die Beratungsstelle des
Kinderschutzbundes Rheine fachlich und inhaltlich in die örtliche
Jugendhilfestruktur sowie in Maßnahmen nach § 8 a SGB VIII einbezogen ist, und
beauftragt die Verwaltung, diese für das Förderverfahren notwendige
Bescheinigung über die Einbeziehung in die örtliche Jugendhilfe auszustellen.
3.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Übernahme der Restpersonalkosten bis zu einer Deckung von mindestens 97 % einer
Fachkraftstelle mit einem 0,6 VZÄ nach TVöD SuE Gruppe 15 Stufe 3 sowie die
Übernahme von Sach- und Gemeinkosten von pauschal 20 %.
Abstimmungsergebnis: 1. Kenntnisnahme
2. einstimmig
3. einstimmig