Frau Reinke führt für die CDU-Fraktion aus, dass diese nunmehr dem Beschlussvorschlag entsprechen könne. Sie betont jedoch, dass Lüftungsgeräte eine Infektion nicht verhindern könnten und warnt vor einem falschen Sicherheitsgefühl in Klassenräumen, welches durch die Geräte entstehen könne. Stoßlüften müsse die oberste Prämisse sein.
Herr Mollen weist darauf hin, dass sich Eltern nicht gegen Stoßlüften aussprechen würden, sondern dafür, dass alles für die Gesundheit ihrer Kinder getan werde.
Herr Ortel ergänzt, dass ein Verzicht auf Stoßlüften nie zur Debatte gestanden habe.
Beschluss:
Der Schulausschuss
beschließt:
1. Die Kategorisierung von
Unterrichtsräumen als Grundlage für die sukzessive Beschaffung von mobilen
Raumluftfiltern wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, mobile
Raumluftfilter für alle noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an
städtischen Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Rahmenvertrag abzurufen,
sofern sie nicht über eine andere technische Ausstattung der
Luftreinigung/Lüftung verfügen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die sich aus dem neuen Förderprogramm von Bund und Land zur
Ausstattung von Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten ergebenden
Fördermöglichkeiten zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die
entsprechenden Fördermittel zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig