Herr van Wüllen erklärt einleitend, dass die Verwaltung für die Umnutzung der brach liegenden Fläche eine Teilung des Gebietes in Wohngebiet und Gewerbegebiet favorisiere. Der einzeilige Bereich entlang des Karweges biete sich als Wohngebiet an. 

 

Herr Doerenkamp möchte wissen, ob die Altlasten bedenklich für eine Entwicklung seien oder ob es neue Grenzwerte gebe.

 

Herr Bems  kann der Empfehlung für den Teil an der Neuenkirchener Straße als Gewerbegebiet folgen. Hier ließen sich die Altlasten und die Verkehrsbelastung gut darstellen.

 

Frau Schauer erklärt, dass es sich um Altablagerungen handele. Da es in Rheine einen hohen Bedarf an Gewerbeflächen gebe, und die Anbindung an die B70 sehr gut sei, biete sich die Fläche für eine Gewerbeentwicklung an.

 

Herr Himmler sieht die Entwicklung dort kritisch und schlägt eine Dirt Bike Anlage oder einen Park-and-Ride-Platz als Alternative vor.

 

Frau Friedrich möchte wissen, ob der vorhandene Baumbestand kartiert werde, um diesen bei einer Bebauung zu schützen.

 

Frau Schauer erklärt, dass hier Nutzungsalternativen von der Verwaltung vorgeschlagen werden, allerdings im Bereich der Gewerbenutzung. Zu dem Gelände führen große und breite Erschließungsstraßen, so dass alles vorhanden sei, um dort Gewerbe anzusiedeln. Bezüglich des Baumbestandes habe es mit Herrn Twesten eine Begehung des Geländes gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass es neben den weitgehend für einen Erhalt vorgesehenen Grünbereichen auch Aufwuchsstrukturen gebe, die ggf. nicht erhalten werden müssten. . Sie sagt zu, dass hinsichtlich des Baumbestands eine genaue Betrachtung erfolgen wird und hinsichtlich des Erhalts von schützenswerten Bäume noch mehr als zu erhalten festgesetzt werden sollen als im bisherigen Entwurf.

 

 

Frau Friedrich erklärt, wenn es sich um Aufwuchs handele, können Sie dem Beschluss so zustimmen.

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 330, Kennwort: "Alte Straßenmeisterei", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Bereich der „Alten Straßenmeisterei“ im Westen des Stadtgebietes an der Neuenkirchener Straße. Er wird gebildet durch folgende Flurstücke oder Flurstücksteile der Flur 10 in der Gemarkung Rheine links der Ems:

 

§  Flurstück 350 (Grundstück “Alte Straßenmeisterei”)

§  Flurstück 949 (vorgelagertes Teilstück der Neuenkirchener Straße)

Er ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan dargestellt und geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 330 , Kennwort: "Alte Straßenmeisterei", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/ Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig