Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4

Herr Hundrup erklärt, dass seine Fraktion den Beschluss ablehnen werde, da es sich um eine Bebauung außerhalb des Siedlungsbereiches handele, und er Probleme mit der Lage direkt an der Bahnlinie sehe.

 

Herr Rieke möchte wissen, ob auch der südöstliche Bereich, „Auf dem Schloss“ bebaut werden kann.

 

Herr van Wüllen verneint dies. Er erklärt, dass dieser Bereich wegen der Entwässerung in die Betrachtung mit einbezogen werden müsse.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 345, Kennwort: "Schoppenkamp", der Stadt Rheine  aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die nördliche Grenze des Flurstücks 41 und 253 ,

im Osten:            durch die östliche Grenze des Flurstücks 253 bis zum Flurstück 254 und der östlichen Grenze des Flurstücks 213,

im Süden:            durch die südliche Grenze des Flurstücks 213 und 372,

im Westen:          durch die östliche Grenze des Flurstücks 331 .

 

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke, die zwischen der Mesumer Straße, dem Schoppenkamp, der Ringstraße und der Bahnstrecke Hamm-Emden liegen.

 

Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:

Vollständig: 41-50, 213, 253, 329 und 230

Teilweise: die Straße Auf dem Schloß (254) und die Ringstraße (372)

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich  - in der Flur 23, Gemarkung Rheine Mesum. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         4 Nein Stimmen

                                                         17 Ja Stimmen