Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass im räumlichen Geltungsbereich das Flurstück 179 angegeben wird, dies aber nicht existiere. Ferner müsse das Flurstück 287 richtig 289 heißen. Dies wird für das weitere Verfahren berichtigt.

 

Herr Bems findet diesen Lückenschluss richtig. Er bittet darum, dass darauf geachtet werde, Schottergärten zu vermeiden und eventuell geplante Flachdächer zu begrünen. Darüber hinaus wäre es für Hauenhorst vorteilhaft, wenn es eine seniorengerechte Wohnentwicklung gebe, damit Einfamilienhäuser freigezogen werden können. 

 

Herr Niehoff findet die Bebauung sinnvoll und schlägt vor, die Wahl der Dachform den Bauherren zu überlassen, denn mit Blick auf die Diskussion über CO2 Einsparungen seien Flachdächer für Photovoltaik Anlagen nicht immer sinnvoll. Dem 2-stufigen Verfahren könne er so zustimmen.

 

Herr Jansen möchte wissen, warum bei den Verfahren zu Ellinghorst und Schoppenkamp darauf hingewiesen werde, dass im weiteren Verfahren öffentlich geförderter Wohnungsbau geprüft werde und sich in der Vorlage zu „An den Kleingärten“ der Hinweis auf die Prüfung von Geschosswohnungsbau beschränke.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass die Vorgaben in den Entwicklungen grundsätzlich die gleichen sind, im Bereich Hauenhorst aber auch die umgebenden Strukturen und die Entwicklungsdynamiken zu berücksichtigen sind. Im Hinblick auf eine Umsetzbarkeit der Vorgaben aus dem Wohnraumversorgungskonzept bezüglich Geschosswohnungsbau und öffentlicher Förderung weist er darauf hin, dass bei Flächenentwicklungen im Umlegungsverfahren diese Vorgaben nur im Konsens mit den Eigentümern geregelt werden können. Auch im Hinblick auf Grundstücksgrößen und Verfügbarkeit müsse eine Umsetzbarkeit in jedem Einzelfall geprüft werden.. Hier müsse eine sinnvolle und gerechte Abwägung getroffen werden.

 

Frau Friedrich gibt aus den von Herrn van Wüllen beschriebenen Gründen zu bedenken, dass es Städte gebe, die nur dann solche Gebiete entwickeln, wenn die Eigentümer an die Stadt verkaufen.

 

Frau Schauer merkt an, dass dies das erste Verfahren mit diesen Zielsetzungen sei. Bis zum Satzungsbeschluss habe die Politik es in der Hand, ob es mit der Umlegung funktioniere. Wenn nicht, könne eine solche Fläche zurückgestellt werden und andere Flächen prioritär entwickelt werden. Frau Schauer schlägt vor, anhand dieses Verfahrens zu schauen, was mit den Eigentümern geht und was nicht.

                                                     

Herr van Wüllen merkt an, dass ein Ergebnis des Umlegungsverfahrens sein könne, dass einige Teilflächen im Laufe des Verfahrens doch noch an die Stadt verkauft werden.

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr.342, Kennwort: "An den Kleingärten", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird  von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die nördliche Grenze der Flurstücke 179 und 180,

im Osten:            durch die östliche Grenze der Flurstücke 180, 207, 214 und 215,

im Süden:            durch die südliche Grenze des Flurstücks 214 und einem Teilbereich des Flurstücks 287,

im Westen:          durch die westliche Grenze der Flurstücke 179, 207 und einem Teilbereich des Flurstücks 287.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke, die zwischen der Bauerschaftsstraße, der Kleingartenanlage und der östl. und westl. vorhanden Bebauung liegen.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 22, Gemarkung Rheine links der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

                                                         1 Enthaltung