Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 5

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 320, Kennwort: "Ellinghorst – Teil B", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Rheine links der Ems im Stadtteil Bentlage. Er wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:     durch die südliche Grenze des in der Flur 5 gelegenen Flurstücks 474 (Zoostellplatzanlage an der Weihbischof-D’alhaus-Straße),

Im Osten:        durch die östliche Grenze des in der Flur 127 gelegenen Flurstücks 91

                        (Salinenstraße)

Im Süden:       durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 91 , 28 und 40 (alle Flur 127)

Im Westen:     durch die östliche Grenze des Flurstücks 36 (Flur 127).

 

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan als schwarz gestrichelte Umgrenzung dargestellt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 320 , Kennwort: "Ellinghorst – Teil B" durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         16 Ja Stimmen

                                                          5 Nein Stimmen