Zwischenzeitlich liegt ein beauftragtes Schallgutachten vor.

Zusammenfassend hat die Untersuchung ergeben, dass die Immissionsrichtwerte auch bei einem durchgängigen Betrieb der Socceranlage (werktags 8 - 22 Uhr und sonn- und feiertags 9 - 22 Uhr) deutlich (um mindestens 6 dB) unterschritten werden.

Auch die durch Ballschüsse auf die Bande hervorgerufenen Spitzenpegel unterschreiten den zulässigen Wert um 12 dB.

Zusätzlich störende Geräusche durch soziale Verhaltensweisen außerhalb der Nutzung des Platzes (Betrieb von Musikanlagen, Feiern von Jugendlichen, Verkehrsgeräusche, …) wurden nicht beurteilt. Diese möglicherweise als störend empfundene Ereignisse sind entweder nicht der Anlage zuzurechnen oder unterliegen ordnungsrechtlichen Regelungen.

Das Gutachten wurde dem Beschwerdeführer zur Verfügung gestellt. Die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – beibehalten. Die Nutzung der Anlage an Sonn- und Feiertagen wird allerdings wieder zugelassen. Im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen sind regelmäßige Kontrollen des Umfeldes der Anlage durch die Ordnungsbehörde vorgesehen.  

Auf Nachfrage von Herrn Kaisel erklärt Herr Schridde, dass wieder eine  Nutzung wie in der Vergangenheit, also vor der Beschwerde, stattfinden kann.

 

Herr Isfort bittet die Verwaltung darum, das Alter der öffentlichen Nutzer von 17 auf 19 Jahren anzuheben, damit z. B. Mitglieder einer A-Jugend-Fußballmannschaft den Platz auch privat nutzen können. Für den Sportclub Altenrheine als Mitbetreiber gab es da bisher eine Ausnahmeregelung.