Sitzung: 18.08.2021 Sportausschuss
Zwischenzeitlich
liegt ein beauftragtes Schallgutachten vor.
Zusammenfassend
hat die Untersuchung ergeben, dass die Immissionsrichtwerte auch bei einem
durchgängigen Betrieb der Socceranlage (werktags 8 - 22 Uhr und sonn- und
feiertags 9 - 22 Uhr) deutlich (um mindestens 6 dB) unterschritten werden.
Auch
die durch Ballschüsse auf die Bande hervorgerufenen Spitzenpegel unterschreiten
den zulässigen Wert um 12 dB.
Zusätzlich
störende Geräusche durch soziale Verhaltensweisen außerhalb der Nutzung des Platzes
(Betrieb von Musikanlagen, Feiern von Jugendlichen, Verkehrsgeräusche, …)
wurden nicht beurteilt. Diese möglicherweise als störend empfundene Ereignisse
sind entweder nicht der Anlage zuzurechnen oder unterliegen ordnungsrechtlichen
Regelungen.
Das
Gutachten wurde dem Beschwerdeführer zur Verfügung gestellt. Die bereits
umgesetzten Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden – ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht – beibehalten. Die Nutzung der Anlage an Sonn- und Feiertagen
wird allerdings wieder zugelassen. Im Rahmen der vorhandenen personellen
Ressourcen sind regelmäßige Kontrollen des Umfeldes der Anlage durch die
Ordnungsbehörde vorgesehen.
Auf
Nachfrage von Herrn Kaisel erklärt Herr Schridde, dass wieder eine Nutzung wie in der Vergangenheit, also vor
der Beschwerde, stattfinden kann.
Herr
Isfort bittet die Verwaltung darum, das Alter der öffentlichen Nutzer von 17
auf 19 Jahren anzuheben, damit z. B. Mitglieder einer
A-Jugend-Fußballmannschaft den Platz auch privat nutzen können. Für den
Sportclub Altenrheine als Mitbetreiber gab es da bisher eine Ausnahmeregelung.