Das Land NRW hat einen Folgeaufruf zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ gestartet. Antragsberechtigt sind wieder Kreis- und Stadtsportbünde. In Abstimmung mit dem entsprechenden Sportbund sind auch Sport- und Fördervereine oder Gemeinden antragsberechtigt.

Förderfähig sind vorrangig Maßnahmen zur Modernisierung und Neuerrichtung von öffentlich zugänglichen Sportanlagen und Bewegungsräumen im Außenbereich (z. B. Fitnessanlagen, Beachanlagen, Bewegungslandschaften mit begleitender Infrastruktur).

Die Stufe 1 dieses Förderverfahrens sieht die Einreichung von Konzepten durch die Sportbünde bis zum 31. Januar 2022 vor.