Sitzung: 18.08.2021 Sportausschuss
Das
Land NRW hat einen Folgeaufruf zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“
gestartet. Antragsberechtigt sind wieder Kreis- und Stadtsportbünde. In
Abstimmung mit dem entsprechenden Sportbund sind auch Sport- und Fördervereine
oder Gemeinden antragsberechtigt.
Förderfähig
sind vorrangig Maßnahmen zur Modernisierung und Neuerrichtung von öffentlich
zugänglichen Sportanlagen und Bewegungsräumen im Außenbereich (z. B.
Fitnessanlagen, Beachanlagen, Bewegungslandschaften mit begleitender
Infrastruktur).
Die
Stufe 1 dieses Förderverfahrens sieht die Einreichung von Konzepten durch die
Sportbünde bis zum 31. Januar 2022 vor.