Sitzung: 09.09.2021 Bau- und Mobilitätsausschuss
Information für den Bau- und
Mobilitätsausschuss
Verkehrsregelung
„Walshagenstraße/Lingener Straße/Paulstraße
Wegen der im letzten
Bau- und Mobilitätsausschuss genannten Anregungen wird die
Straßenverkehrsbehörde voraussichtlich am 4. Oktober 2021 eine Ortsbesichtigung
vornehmen. An diesem Vororttermin werden neben der Straßenverkehrsbehörde
Mitglieder des Arbeitskreises Verkehr (Polizei, Verkehrs- und
Mobilitätsmanagement, Technische Betriebe Rheine) und politische Vertreter
teilnehmen.
Wabenradwege
Die Radwegerouten
verlaufen i. d. R. auf Wirtschaftswegen. Auf Wirtschaftswegen
ist nach den
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung grds. mit angemessener Geschwindigkeit
zu fahren. Fahrzeugführer dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug
ständig beherrschen. Sie haben also ihre Geschwindigkeit insbesondere den
Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.
Der Gesetzgeber hat
mit dieser Regelung nochmals die Eigenverantwortlichkeit von
Verkehrsteilnehmern und insbesondere von Kraftfahrzeugführern herausgestellt.
Zugleich soll damit vermieden werden, dass der „Schilderwald“ auch in den
Außenbereichen weiterwächst. Insofern bietet die Straßenverkehrsordnung wenig
Raum für generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Radwegerouten, die sich
außerorts befinden.
Unabhängig von
dieser gesetzlichen Regelung wird die Straßenverkehrsbehörde den Sachverhalt
während der nächsten Sitzung der Unfallkommission des Kreises Steinfurt
vortragen und zur nächsten Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
entsprechend berichten.
Im Auftrag
Rüdiger Elbers
19.08.2021
1. TOP
15 Herr Isfort Fahrradstraßen unter 4
Meter Breite/ Einbahnstraßenregelung
ÖS BaMo
06.05.2021
Antwort
Herr Elbers
Herr Isfort bittet zu prüfen, ob auch Straßen
unter 4,00 Meter Breite als Fahrradstraßen gelten können. Weiter möchte er
wissen, ob Fahrradstraßen auch als Einbahnstraßen geführt werden können.
Antwort Herr Elbers
Nach den aktuellen
Qualitätsstandards der Stadt Rheine soll die Fahrgasse mindestens 4,00 Meter
breit sein.
Wenn Längsparken auf
einem zusätzlichen Parkstreifen zugelassen wird, kommt ein Sicherheitsabstand
von 0,50 m - 0,75 m zu parkenden Fahrzeugen hinzu.
Wenn der Kfz-Verkehr aus
Verkehrssicherheitsgründen nur für eine Fahrtrichtung zugelassen wird, kommt
dies einer Einbahnstraßenregelung gleich. In diesem Falle würde das
Zusatzzeichen "Kfz. frei" lediglich in einer Fahrtrichtung
angebracht.