Information für den Bau- und Mobilitätsausschuss

 

 

Verkehrsregelung „Walshagenstraße/Lingener Straße/Paulstraße

 

Wegen der im letzten Bau- und Mobilitätsausschuss genannten Anregungen wird die Straßenverkehrsbehörde voraussichtlich am 4. Oktober 2021 eine Ortsbesichtigung vornehmen. An diesem Vororttermin werden neben der Straßenverkehrsbehörde Mitglieder des Arbeitskreises Verkehr (Polizei, Verkehrs- und Mobilitätsmanagement, Technische Betriebe Rheine) und politische Vertreter teilnehmen.

 

Wabenradwege

 

Die Radwegerouten verlaufen i. d. R. auf Wirtschaftswegen. Auf Wirtschaftswegen

ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung grds. mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Fahrzeugführer dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrschen. Sie haben also ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.

Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung nochmals die Eigenverantwortlichkeit von Verkehrsteilnehmern und insbesondere von Kraftfahrzeugführern herausgestellt. Zugleich soll damit vermieden werden, dass der „Schilderwald“ auch in den Außenbereichen weiterwächst. Insofern bietet die Straßenverkehrsordnung wenig Raum für generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Radwegerouten, die sich außerorts befinden.

 

Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung wird die Straßenverkehrsbehörde den Sachverhalt während der nächsten Sitzung der Unfallkommission des Kreises Steinfurt vortragen und zur nächsten Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses entsprechend berichten.

 

Im Auftrag

 

Rüdiger Elbers

19.08.2021

 

 

 

 

1.       TOP  15       Herr Isfort                      Fahrradstraßen unter 4 Meter Breite/                                                                           Einbahnstraßenregelung

         ÖS               BaMo 06.05.2021                    

                                              

Antwort Herr Elbers

 

Herr Isfort bittet zu prüfen, ob auch Straßen unter 4,00 Meter Breite als Fahrradstraßen gelten können. Weiter möchte er wissen, ob Fahrradstraßen auch als Einbahnstraßen geführt werden können.

 

Antwort Herr Elbers

 

Nach den aktuellen Qualitätsstandards der Stadt Rheine soll die Fahrgasse mindestens 4,00 Meter breit sein.

Wenn Längsparken auf einem zusätzlichen Parkstreifen zugelassen wird, kommt ein Sicherheitsabstand von 0,50 m - 0,75 m zu parkenden Fahrzeugen hinzu.

 

Wenn der Kfz-Verkehr aus Verkehrssicherheitsgründen nur für eine Fahrtrichtung zugelassen wird, kommt dies einer Einbahnstraßenregelung gleich. In diesem Falle würde das Zusatzzeichen "Kfz. frei" lediglich in einer Fahrtrichtung angebracht.