Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt
folgende Änderungssatzung:
Satzung vom _____________ zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule der
Stadt Rheine vom 4. November 2013
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41
Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit
gültigen Fassung, sowie
aufgrund der §§ 4 und 17 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der
Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – 1. WbG)
vom 31. Juli 1974 (SGV NW 223) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der
Stadt Rheine in seiner Sitzung am __________________ folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
§ 2 Abs. 1 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Rheine vom 4.
November 2013 wird wie folgt ergänzt:
Die Volkshochschule orientiert sich an den demokratischen Grundwerten. Sie setzt sich für Toleranz, Offenheit und Vielfalt ein. Antidemokratischen und extremistischen Äußerungen bietet die Volkshochschule keinen Raum.
Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig