Herr Krümpel erläutert die Vorlage anhand einer der Niederschrift beigefügten Präsentation. Er macht ferner darauf aufmerksam, dass, wie bisher auch, für die Herstellung einer rollstuhlgerechten Wohnung 5 und nicht wie in der Vorlage angegeben 3 Punkte vergeben werden. Er bittet, dies bei der Beschlussfassung entsprechend zu berücksichtigen.

 

Frau Friedrich bittet um Übersendung der in der Präsentation enthaltenen Tabelle für das gesamte Gebiet.

 

Herr Krümpel sagt zu, diese Informationen als Anlage zur Niederschrift zu dieser Sitzung bereitzustellen.

 

Herr Bems erinnert daran, dass es für das Gebiet der Eschendorfer Aue keine generelle Photovoltaikpflicht gäbe. Er fragt, ob dies für die letzten Abschnitte noch geändert werden könne. Ferner fragt er nach Möglichkeiten zur Installation von Ladesäulen.

 

Frau Schauer teilt mit, dass dies theoretisch für die letzten Grundstücke noch möglich wäre. Sie äußert jedoch Bedenken, ob dies für die verbliebenen 9 Grundstücke noch sinnvoll sei.

 

Herr Krümpel sagt zu, den Vorschlag zu Ladesäulen mit der Wohnungsgesellschaft zu besprechen.

 

 

Herr Dr. Lüttmann ruft den Beschlussvorschlag mit der von Herrn Krümpel benannten Änderung bei der Bepunktung für rollstuhlgerechte Wohnungen zur Abstimmung auf.

 


Beschluss:

 

1.    Verkaufspreise Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt

Grundstücke für eine Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausbebauung und für Mehrfamilienhausbebauung

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt für den Verkauf der 69 Grundstücke im III. Vermarktungsabschnitt des Westteils der „Eschendorfer Aue“ (s. Anlage 1) die nachfolgenden Grundstückspreise auf der Basis der in den Anlagen 2.1 bis 2.4 farblich dargestellten Preiszonen:

 

 

Die Verkaufspreise bzw. der Preisnachlass für „gefördert“ in Höhe von 8,00 €/m² bei den Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausgrundstücken setzen voraus, dass der Grundstückskäufer ein Haus bzw. bei Wohnungen diese mietpreisgebunden nach den Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes NRW baut. Bei Häusern mit mehreren Wohnungen, in denen nicht alle Wohnungen gefördert werden, wird der Preisnachlass anteilig nach der geförderten Wohnfläche bestimmt.

 

Neben der Kaufpreisbildung setzt sich der Kaufpreis im Einzelfall auch aus Preisnachlässen zusammen, die aufgrund grundstücksspezifischer Besonderheiten zu berücksichtigen sind

(s. Anlagen 3.1 bis 3.4):

 

Preisnachlass

·        für 10 Grundstücke mit wertvollem

und massivem Baumbestand                                              5.000,00 €

                                                                                                          je massivem Baum

(max. 15.000,00 €)

·        für Grundstücke mit verbliebenen

Gruben aus abgebrochenen Kellern oder Bunkern             10,00 €/m³ Volumen

 

Für Grundstücke, in denen lt. Plananlagen 3.1 – 3.4 der Verbleib von Betonleitungen (Anlagen 3.1 – 3.4) und von Betonpfeilern (Anlage 3.3) in ca. 3 m Tiefe ausgewiesen wird (ca. 30 cm Durchmesser), wird kein Preisnachlass gewährt.

 

 

2.    Vergabekriterien Endverbraucher Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt

Grundstücke für Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausbebauung:

 

Für die Grundstücke von Endverbrauchern, auf die sich mehrere Interessenten bewerben, erfolgt die Vergabe nach folgendem Punktekatalog:

 

 

Punkte

Kinder, von ungeboren (Nachweis durch Mutterpass) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr im Haushalt lebend (auch Dauerpflegekinder)

1. und 2. Kind

Weitere

 

 

je 8

je 10

Ehepaare oder gleichgestellte Paare, bei dem keiner das 40. Lebensjahr vollendet hat

5

Schwerbehinderte Bewohner ab 50 % Grad der Behinderung oder Bewohner mit Pflegegrad

je 8

Ehrenamtskarte

Vorlage einer gültigen Ehrenamtskarte (max. je Bewerbung eine)

(Bei auswärtigen Bewerbern genügt ggfls. der Nachweis des Bereiches Bürgerengagement, Sport der Stadt Rheine über den Anspruch)

5

je Jahr seit erstmaliger Bewerbung (max. 6 Punkte)

2

energetische Qualität des Gebäudes entspricht zum Zeitpunkt des Bauantrages mindestens der zweiten Förderstufe der KfW (aktuell KfW-Effizienzhaus 40)

4

 

Sollten nach dem Punktekatalog mehrere Bewerber/-innen die gleiche Punktzahl haben, entscheidet das Los.

 

 

3.    Vergabekriterien Eschendorfer Aue - Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt

Grundstücke für eine Mehrfamilienhausbebauung

 

Für den Verkauf der 9 Mehrfamilienhausgrundstücke gelten die nachfolgenden Vermarktungskriterien:

 

Die Stadt Rheine bietet die Grundstücke (Anlage 2.3 und 2.4) unter Hinweis auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die in Anlage 4 aufgeführten städtebaulichen Gestaltungsempfehlungen zu einem Mindestkaufpreis (180,00 €/m²) gegen Gebot an. Die Auswahlkriterien werden mit dem Angebot öffentlich bekannt gemacht. Kaufinteressenten haben innerhalb einer angemessenen, von der Stadt Rheine benannten Frist ein Kaufpreisangebot einzureichen. Kaufangebote nach Ablauf der Frist werden zunächst nicht berücksichtigt, erst nach Abschluss der ersten oder ggfls. einer 2. Vermarktungsrunde.

 

Jeder Bewerber kann sich in der ersten Vermarktungsrunde auf ein Mehrfamilienhausgrundstück bewerben.

 

Insgesamt strebt die Stadt Rheine für alle entstehenden Wohnungen einen Anteil von mindestens 25 % für geförderte mietpreisgebundene Wohnungen an.

 

Die Bewerber sollen einreichen:

·         Kaufpreisgebot ab Mindestkaufpreis

·         Lageplan mit dem geplanten Bauvorhaben und Nebenanlagen (z. B. Stellplätze)

·         Ansichten

·         Baubeschreibung mit Aussagen zum Bauvorhaben, öffentlicher mietpreisgebundener Förderung, ökologischen Aspekten etc.

 

Sollten bei Planungen mit öffentlich geförderten Wohnungen trotz vollständiger Antragstellung keine öffentlichen Landesmittel verfügbar sein, wird die Bauverpflichtung um ein Jahr verlängert, um einen Wiederholungsantrag zu stellen. Sollte auch der erfolglos sein, kann sich der Bewerber entscheiden zwischen:

 

a.      freiwillige Mietpreisbindung für 20 Jahre

b.      je nicht geförderter Wohnung erhöht sich der Grundstückskaufpreis nachträglich um 5.000,00 € je Wohnung.

 

Die Bewerbungen werden bepunktet nach folgenden Kriterien:

 

A)     Kaufpreis (max. 10 Punkte)

·         Kaufpreis je 5 % über Mindestkaufpreis 1 Punkt

 

B)     Soziale Kriterien (max. 40 Punkte)

Zum Beispiel:

·         je rollstuhlgerechter Wohnung 5 Punkte

·         je öffentlich geförderter und mietpreisgebundener Wohnung 5 Punkte

 

C)     Ökologische Kriterien (max. 40 Punkte)

Zum Beispiel:

·         Passivhausstandard (5 Punkte)

·         Dachbegrünung (max. 8 Punkte)

·         ab 50 % Dachausnutzung mit Solar oder Thermie (5 Punkte)

·         Mobilitätsangebote  (max. 10 Punkte)

·         nachhaltige ökologische Baukonstruktion (z. B. Holzrahmenbauweise) (max. 5 Punkte)

·         Sonstiges (z. B. Grauwassernutzung…) max. 7 Punkte

 

D)     Gestalterische Kriterien (max. 30 Punkte)

·         Städtebauliche Gestaltung (anhand der Gestaltungsempfehlungen Anlage 4)

 

Die Bewertung erfolgt in einem verwaltungsinternen Auswahlgremium.

 

Eine Nachbesserung von Planungen durch Bieter soll zunächst nicht ermöglicht werden.

 

Verfahren:

Variante 1 – ein Bieter erhält den Zuschlag aufgrund der höchsten Punktzahl

Variante 2 – bei Punktgleichheit entscheidet das Gremium vorrangig nach städtebaulichen Aspekten

Variante 3 – bei geringer Nachfrage wird nur noch nach gestalterischen Aspekten

entschieden im Rahmen einer 2. Vermarktungsrunde

 

In den Kaufverträgen sind die Vergabepunkte durch Vertragsstrafen zu sichern. Die im Rahmen des Kaufpreisgebotes eingereichten Pläne werden Vertragsbestandteil.

 

Nach Vergabe erfolgt die Reservierung zunächst für 6 Monate. Sollte der Bewerber mit den höchsten Punkten für das Grundstück keinen Kaufvertrag schließen, kann der Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl nachrücken.

 

 

4.    Weitere Eckpunkte der Verträge für Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt:

 

Für alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:

 

·         Alle Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).

·         Die Erschließungsbeiträge werden gesondert erhoben, Kanalanschlussbeiträge fallen nicht mehr an.

·         Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren bei Einzel- bzw. Doppelhausbebauung und für die Mehrfamilienhausgrundstücke. In dieser Zeit müssen die Gebäude bezugsfertig erstellt sein. Die Bauverpflichtungen werden grundbuchlich gesichert.

·         Anschluss- und Benutzungszwang für die in Anlage 5 dargestellten Grundstücke an das Nahwärmenetz der Eschendorfer Aue (einige Einfamilienhaus- und alle Mehrfamilienhausgrundstücke).

·         Sollen Grundstückskäufer einen Kaufpreis „gefördert“ erhalten haben, ohne später ein gefördertes Objekt zu errichten, fordert die Stadt Rheine die Differenz zwischen dem Grundstückskaufpreis „gefördert“ und „ungefördert“ nach. Bei Häusern mit mehreren Wohnungen entsprechend der geschaffenen geförderten Wohnflächen.

·         Verstoßen Erwerber gegen die nachfolgend beschlossenen Vergabekriterien oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das Grundstück noch unbebaut ist oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10 % des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.

·         Die Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke werden von der Stadt Rheine nur an Endverbraucher, nicht an Bauträger veräußert. Ab dem Zeitpunkt, wo keine Interessentenliste mehr besteht, können auch Bauträger oder private Investoren zur Vermietung oder Verkauf ein Grundstück erwerben.

·         Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.

 

 

5.    Beteiligung der Stadt Rheine an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmitteln

 

Für das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen Fundamentresten oder doch verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung wird in den Kaufverträgen begrenzt und ist für das Quartier „Eschendorfer Aue“ auf maximal 250.000,00 € beschränkt.

 

 

6.    Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, IV. Vermarktungsabschnitt

 

Die Verkaufspreise für den IV. Vermarktungsabschnitt werden noch gesondert beschlossen, wenn eine Vermarktung der Grundstücke ansteht.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig