Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 3

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff. BauGB für den Bereich „An den Kleingärten“.

 

Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig