Herr Hachmann erläutert den Fraktionsantrag von CDU und FDP. Er erklärt, dass vor Beginn des Verfahrens mitgeteilt worden sei, dass sich die Politik vorbehalte, die Verfahrensregeln zu ändern.

Die Änderung hinsichtlich der Mitgliedschaft von Sachkundigen Bürgern sei eine Anpassung an die zuletzt gelebte Praxis. Ferner bekämen – wie auch von anderen Fraktionen gefordert – keine Fraktionsmitglieder ein Stimmrecht. Entsprechend der Definition in der Gemeindeordnung NRW bestehen Fraktionen nämlich aus Ratsmitgliedern und nicht aus Sachkundigen Bürgern. Diese Abgrenzung sei am einfachsten und daher sinnvoll.

Anschließend erläutert Herr Hachmann, warum die nicht stimmberechtigte Mitgliedschaft von Ratsmitgliedern sinnvoll sei und dies von den Stadtteilbeiräten gefordert wurde. Es gehe nicht darum, die Stadtteilbeiräte politisch zu instrumentalisieren, sondern Verbindlichkeit auf Seiten der Ratsmitglieder zu schaffen.

Als dritten Punkt erläutert Herr Hachmann die avisierte Änderung hinsichtlich der Mitgliedschaft von Vereinen. Mit dieser Änderung werde das Ziel verfolgt, den Vereinen größere Flexibilität bei der Wahrnehmung dieses Postens zu geben und sie so besser an die Stadtteilbeiräte anzubinden.

Abschließend signalisiert Herr Hachmann, dass die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der politischen Sprecher nachvollziehbar sei und übernommen werde.

 

Frau Friedrich erklärt ihr Unverständnis für den zeitlichen Ablauf dieses Prozesses. Sie kritisiert, dass die Vorauswahl zur Besetzung der Stadtteilbeiräte bereits unter Berücksichtigung der von CDU und FDP beantragten geänderten Verfahrensregeln erfolgt sei, ohne dass diese beschlossen worden seien. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ziele daher auf eine Änderung der Verfahrensregeln zur nächsten Wahlperiode ab.

Ferner erläutert Frau Friedrich, dass aus Ihrer Sicht die in der Gemeindeordnung verankerte Definition einer Fraktion nicht die gelebte Praxis widerspiegelt. Die Sachkundigen Bürger seien intensiv in die politische Arbeit eingebunden. Sie lehne daher die Möglichkeit einer Mitgliedschaft von Sachkundigen Bürgern ab.

Sie widerspricht Herrn Hachmann in dem Punkt, dass die Stadtteilbeiräte die (nicht stimmberechtigte) Mitgliedschaft von Ratsmitgliedern gefordert hätten; dies sei nur in einem Stadtteilbeirat geäußert worden.

Sie kritisiert den fehlenden Perspektivwechsel von einer großen Fraktion wie der CDU insbesondere zu einer 2-Personen-Fraktion hinsichtlich der Teilnahme von Ratsmitgliedern an Stadtteilbeiratssitzungen.

Darüber hinaus hinterfragt sie die unklare Definition von „sich in übergeordnetem Maße für die Belange des jeweiligen Stadtteils einsetzt“ bei der Kooptierung von Vereinen.

 

Herr Bems stellt heraus, dass die Abgrenzung von Ratstätigkeit auf der einen und dem Tätigkeitsfeld der Stadtteilbeiräte auf der anderen Seite wesentlich sei. Auch für die SPD-Fraktion sind Sachkundige Bürger eng mit der Fraktionsarbeit verknüpft.  

 

Herr Ortel macht darauf aufmerksam, dass in den aktuellen Besetzungslisten 6 Sachkundige Bürger enthalten seien, diese aber in den Folgejahren noch ansteigen könne. Auch er erklärt, dass die Sachkundigen Bürger der UWG eng in die Fraktionsarbeit eingebunden seien. Er verdeutlicht, dass eine Fraktion, die alle Direktmandate geholt habe, in den Stadtteilbeiräten wesentlich einfacher wirken könne und dadurch ein Eindruck entstehen könne, dass sich diese Fraktion besonders um die Belange der Bürgerinnen und Bürger kümmere.

Hinsichtlich des Passus zu den Vereinen fragt er, wie mit Vereinen umgegangen werden solle, die über die jeweilige Stadtteilgrenzen hinaus wirken.

 

Herr Hachmann beantragt, den Passus „in übergeordnetem Maße für die Belange des jeweiligen Stadtteils“ unter 2.6 zu streichen.

 

Herr Weßling kritisiert die späte Antragstellung und hinterfragt, ob ein Vollzug der beantragten Änderungen vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erfolgen dürfe. 

 

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass auch im Rahmen von konstituierenden Ratssitzungen Satzungsänderungen beschlossen und vollzogen werden, bevor diese öffentlich bekannt gemacht wurden.

 

Herr Brauer beantragt, dass unter Ziffer 2.2 auch Mitglieder des Europaparlaments aufgeführt werden.

 

Herr Hewing merkt an, dass in einzelnen Stadtteilbeiräten sehr viele Ratsmitglieder geborenes Mitglied sein werden. In seinem Stadtteil seien dies mindestens 7.

 

Herr Dr. Lüttmann ruft den Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP inklusive den vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltung, der Anpassung hinsichtlich der Mitglieder des Europaparlaments, den Anpassungen hinsichtlich der Sprecherinnen und Sprecher der entsprechenden Fachausschüsse und der Anpassungen hinsichtlich der Vereine zur Abstimmung auf. 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage zur Niederschrift aufgeführte 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  27 Ja-Stimmen

                                                         21 Nein-Stimmen