Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch
abrufbaren Fördermittel aus den Förderprogrammen
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 1 und Kapitel 2 entsprechend der
Anlagen 1 und 2 zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand
über die Maßnahmen aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und DigitalPakt
Schule NRW entsprechend der Anlagen 3 und 4 zur Kenntnis.