Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 1 und Kapitel 2 entsprechend der Anlagen 1 und 2 zu verwenden.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.    Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule NRW entsprechend der Anlagen 3 und 4 zur Kenntnis.