Sitzung: 06.10.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 436/21
Herr van Wüllen erklärt, dass es nach der zweiten Offenlage keine neuen Erkenntnisse gegeben habe.
Herr Hundrup möchte wissen, was mit der Prüfung, möglicher Bau einer Tiefgarage und KfW 40 Standard sei.
Frau Schauer erklärt, dass diese Fragen bereits im Zusammenhang mit den letzten Beschlüssen geklärt wurden. Es werde keine Tiefgarage gebaut, ein KfW 40-Standard könne ebenfalls nicht im Nachgang gefordert werden.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschläge (siehe Anlage 1a und 1b).
II. Beschluss über die
Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1a und b) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Änderungsbeschluss gemäß §
4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die Verschiebung des südlichen
Baufeldes in östlicher Richtung um 3,00 m und die Anpassung der vorgelagerten
Stellplatzanlage an diese Baugrenzenverschiebung die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden,
b) die
Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht betroffen wird,
sowie
c) die
Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durch diese Änderung nicht berührt werden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
IV. Satzungsbeschluss nebst
Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190, Kennwort: "Engernstraße – Teil A ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig