Sitzung: 09.09.2021 Bau- und Mobilitätsausschuss
Stadt
Rheine |
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Der Bürgermeister - FB 5.80 - stu - |
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Information für den Bau- und
Mobilitätsausschuss
am 09.09.2021
Erhebung von
Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz und Erschließungsbeiträgen
nach dem Baugesetzbuch - Ablaufpläne
Im Beitragsbereich
der Bauverwaltung (Produkt 5302) werden im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen nach
Prüfung der Beitragspflicht folgende Beiträge erhoben:
- Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige
endgültige Herstellung einer Straße bzw. Teileinrichtung
- Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für die
Erneuerung (nochmalige Herstellung) bzw. Verbesserung einer Straße bzw.
Teileinrichtung (u. a. Beleuchtung)
In den Anlagen 1 – 3
ist der schematische Ablauf der jeweiligen Beitragserhebungen dargestellt. Die
Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem KAG für die Erneuerung bzw.
Verbesserung von Straßenbeleuchtungen ist separat dargestellt, da sie von der
„allgemeinen“ Straßenbaubeitragserhebung etwas abweicht.
Für Rückfragen
wenden Sie sich gerne an die Beitragsabteilung der Bauverwaltung (bauverwaltung@rheine.de).
Im Auftrag
gez. Doris Stuckmann
Produktverantwortliche
Bauverwaltung