Stadt Rheine

 

Der Bürgermeister

- FB 5.80 - stu -

 

 

Information für den Bau- und Mobilitätsausschuss

am 09.09.2021

 

Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz und Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch - Ablaufpläne

 

Im Beitragsbereich der Bauverwaltung (Produkt 5302) werden im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen nach Prüfung der Beitragspflicht folgende Beiträge erhoben:

 

  • Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße bzw. Teileinrichtung
  • Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für die Erneuerung (nochmalige Herstellung) bzw. Verbesserung einer Straße bzw. Teileinrichtung (u. a. Beleuchtung)

 

In den Anlagen 1 – 3 ist der schematische Ablauf der jeweiligen Beitragserhebungen dargestellt. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem KAG für die Erneuerung bzw. Verbesserung von Straßenbeleuchtungen ist separat dargestellt, da sie von der „allgemeinen“ Straßenbaubeitragserhebung etwas abweicht.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Beitragsabteilung der Bauverwaltung (bauverwaltung@rheine.de).

 

Im Auftrag                                                         

gez. Doris Stuckmann                                      

Produktverantwortliche                                    

Bauverwaltung