Fr. Homann-Eckhardt erkundigt sich, ob es Erkenntnisse über die Frequentierung und die Stoßzeiten des Wertstoffhofes gibt, um darauf reagieren zu können und befürwortet eine Vorstellung im Betriebsausschuss im Hinblick auf die Öffnungszeiten. H. Dr. Vennekötter verweist auf das gemeinsame Projekt LoRaWAN (TBR/SWR), mit dem seit Mitte 2021 Frequenzen festgestellt und Warteschlangen angezeigt werden können. Falls die bisher ermittelten Daten ausreichen, werde man dem Betriebsausschuss im Hinblick auf die Öffnungszeiten eine entsprechende Beratungsgrundlage vorstellen.

H. Moritzer beantragt die Prüfung, welche Kosten entstehen, wenn das Mähgut an Wegeseitenrändern nicht gemulcht, sondern aus ökologischen Gründen entfernt wird, damit dort eine umfangreiche Artenvielfalt erzielt werden kann. H. Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass das Entfernen von Mähgut höhere Personalkosten verursachen würde und die Kosten für die Entsorgung zu berücksichtigen seien. Lt. H. Dr. Vennekötter hat der Verwaltungsrat das Thema inhaltlich, allerdings ohne Feststellung, welche Kosten dies verursachen würde, abgelehnt. Rein formal kann hier kein Prüfantrag gestellt werden, weil die Fristen dafür nicht eingehalten wurden und das Thema nicht Gegenstand der Tagesordnung ist. Es stellt sich die Frage, ob der Betriebsausschuss befürwortet, das Thema mit Kosten zu hinterlegen, oder ob aufgrund des bereits gefassten Beschlusses dies nicht weiterbehandelt werden soll.

H. Kleene gibt die Frage an den Auschuss weiter.

H. Doerenkamp weist darauf hin, dass der Aufgabenkatalog der Amtshilfe die Aufnahme von Mähgut durch die TBR beinhalten müsste. Somit sei bei der Entscheidung die Auswirkung auf den städtischen Haushalt zu berücksichtigen.

H. Kleene schlägt vor, dieses Thema in Form eines politischen Antrags an die Verwaltung weiter zu bearbeiten.

H. Maaß fragt, ob geplant ist, die TBR-Fahrzeugflotte im Rahmen der Regeneration oder Neubeschaffung mit CO2- oder treibhausgasneutralen Antrieben auszustatten, und wenn ja, mit welchen begleitenden Maßnahmen wie Ladestationen, Instandsetzung, Wartung etc. und nach den Auswirkungen auf die Gebühren.

H. Dr. Vennekötter informiert, das TBR sich derzeit damit beschäftigt vor dem Hintergrund der „Clean-Vehicle-Richtlinien“ der EU, die vorschreibt, dass bei Neuanschaffungen eine gewisse Quote erfüllt werden muss, die CO2-arm oder besser CO2-neutral sind. Mit den Stadtwerken wurde ein Bachelor-Student im Rahmen eines Praxissemesters eingestellt, der beide Flotten, TBR und SWR incl. der Busflotten, daraufhin untersucht, wie umgestellt werden könnte

Zum Thema Biogas informiert Hr. Dr. Vennekötter, dass die EGST in Saerbeck in Zusammenhang mit der Klärschlammtrocknung auf eine Biogasproduktion umstellen möchte. Bisher wird dort das anfallende Biogas im BHKW verstromt . Diese Vorgehensweise soll vor dem Hintergrund der wegfallenden EEG Förderung umgestellt werden, so dass zukünftig das bei der Vergährung von Biomüll entstehende Biogas aufbereitet werden soll und in Erdgasqualität ins Gasnetz eingespeist wird. Diese Biogas kann dann künftig zu Heiz- oder auch Mobilitätszwecken genutzt werden. Mit dem Gas, das aus Biomüll gewonnen würde, könnten dann die Müllfahrzeuge der TBR angetrieben werden. Dies sei dann, so H. Dr. Vennekötter, ein regional gelungener Kreislauf. Prüfungsgegenstand sind u. a. die Einspeisung ins Netz, die Tankmöglichkeit und die Zertifizierung einer bilanziellen Entnahme. Im Gegensatz zu biogasbetriebenen Fahrzeugen hätten wasserstoffbetriebene Fahrzeuge erhebliche Auswirkungen auf die Gebühren zur Folge. Nach Fertigstellung der Semesterarbeit werden die Ergebnisse dem Betriebsausschuss vorgestellt.

H. Winkelhaus erläutert, dass auf einem kleinen Rad-/Fußweg der Mittelpfeiler durch zwei Außenpfeiler ersetzt wurde. Er hinterfragt, ob es sinnvoll ist, den Außenpfeiler in die Entwässerungsrinne zu setzen. H. Dr. Vennekötter sagt eine Klärung zu.

Auf die Frage von H. Willers nach dem Stand der Übergabe der Wadelheimer Chaussee vom Kreis an die Stadt informiert H. Dr. Vennekötter, dass dies Thema im Bauausschuss am 24.11.2021 war, die Wadelheimer Chaussee zum 01.01.2022 in eine städtische Straße umgestuft und im Gegenzug die Neuenkirchener Straße Kreisstraße wird. Damit wechselt die Straßenbaulast. Bei der Umstufung wurden die Straßenzustände beurteilt und sogenannte „unterlassene Unterhaltungspflichten“ finanziell bewertet. Mit der Gemeinde Neuenkirchen und dem Kreis wurde vereinbart, dass die Wadelheimer Chaussee in einen ordnungsgemäßen Zustand überführt werden muss. Die entsprechenden Planungen werden dem Bauausschuss vorgelegt. Der Bereich von der B70 bis zur Berbomstiege ist aufgrund des guten Zustandes nicht betroffen.

H. Kleene betont ausdrücklich, dass für die Anlieger der Wadelheimer Chaussee in diesem Bereich keine Kosten anfallen werden.

H. Willers fragt, ob es – auch im Hinblick auf den Charakter des Stadtteiles – sinnvoll ist, dass aus der ehemaligen, jetzt heruntergestuften Kreisstraße, eine Vorortstraße wird, die auf Kosten der Bäume mit einem Radweg ausgebaut wird.

Diese Frage, so H. Dr. Vennekötter, ist dem Bau-/Mobilitätsausschuss zu stellen.

Auf die Frage von H. Jansen, ob Auftragsunternehmen die Maßnahmen an der Breiten Straße/Dorenkampstraße durchführen, informiert H. Dr. Vennekötter, dass bei Erneuerungsmaßnahmen die Inspektion per Kamerabefahrung mit beauftragt wird.

 

Ende des öffentlichen Teils: 18:47 Uhr