Sitzung: 30.11.2021 Betriebsausschuss "Technische Betriebe Rheine"
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Fr.
Homann-Eckhardt erkundigt sich, ob es Erkenntnisse über die Frequentierung
und die Stoßzeiten des Wertstoffhofes gibt, um darauf reagieren zu können und
befürwortet eine Vorstellung im Betriebsausschuss im Hinblick auf die
Öffnungszeiten. H. Dr. Vennekötter verweist auf das gemeinsame Projekt
LoRaWAN (TBR/SWR), mit dem seit Mitte 2021 Frequenzen festgestellt und
Warteschlangen angezeigt werden können. Falls die bisher ermittelten Daten
ausreichen, werde man dem Betriebsausschuss im Hinblick auf die
Öffnungszeiten eine entsprechende Beratungsgrundlage vorstellen. H. Moritzer
beantragt die Prüfung, welche Kosten entstehen, wenn das Mähgut an
Wegeseitenrändern nicht gemulcht, sondern aus ökologischen Gründen entfernt
wird, damit dort eine umfangreiche Artenvielfalt erzielt werden kann. H. Dr.
Vennekötter weist darauf hin, dass das Entfernen von Mähgut höhere
Personalkosten verursachen würde und die Kosten für die Entsorgung zu
berücksichtigen seien. Lt. H. Dr. Vennekötter hat der Verwaltungsrat das Thema
inhaltlich, allerdings ohne Feststellung, welche Kosten dies verursachen
würde, abgelehnt. Rein formal kann hier kein Prüfantrag gestellt werden, weil
die Fristen dafür nicht eingehalten wurden und das Thema nicht Gegenstand der
Tagesordnung ist. Es stellt sich die Frage, ob der Betriebsausschuss
befürwortet, das Thema mit Kosten zu hinterlegen, oder ob aufgrund des
bereits gefassten Beschlusses dies nicht weiterbehandelt werden soll. H. Kleene gibt die
Frage an den Auschuss weiter. H.
Doerenkamp weist darauf hin, dass der Aufgabenkatalog der Amtshilfe die
Aufnahme von Mähgut durch die TBR beinhalten müsste. Somit sei bei der
Entscheidung die Auswirkung auf den städtischen Haushalt zu berücksichtigen. H.
Kleene schlägt vor, dieses Thema in Form eines politischen Antrags an die
Verwaltung weiter zu bearbeiten. H.
Maaß fragt, ob geplant ist, die TBR-Fahrzeugflotte im Rahmen der Regeneration
oder Neubeschaffung mit CO2- oder treibhausgasneutralen Antrieben auszustatten, und wenn ja, mit
welchen begleitenden Maßnahmen wie Ladestationen, Instandsetzung, Wartung
etc. und nach den Auswirkungen auf die Gebühren. H. Dr. Vennekötter
informiert, das TBR sich derzeit damit beschäftigt vor dem Hintergrund der
„Clean-Vehicle-Richtlinien“ der EU, die vorschreibt, dass bei
Neuanschaffungen eine gewisse Quote erfüllt werden muss, die CO2-arm oder
besser CO2-neutral sind. Mit den Stadtwerken wurde ein Bachelor-Student im
Rahmen eines Praxissemesters eingestellt, der beide Flotten, TBR und SWR
incl. der Busflotten, daraufhin untersucht, wie umgestellt werden könnte Zum Thema Biogas
informiert Hr. Dr. Vennekötter, dass die EGST in Saerbeck in Zusammenhang mit
der Klärschlammtrocknung auf eine Biogasproduktion umstellen möchte. Bisher
wird dort das anfallende Biogas im BHKW verstromt . Diese Vorgehensweise soll
vor dem Hintergrund der wegfallenden EEG Förderung umgestellt werden, so dass
zukünftig das bei der Vergährung von Biomüll entstehende Biogas aufbereitet
werden soll und in Erdgasqualität ins Gasnetz eingespeist wird. Diese Biogas
kann dann künftig zu Heiz- oder auch Mobilitätszwecken genutzt werden. Mit
dem Gas, das aus Biomüll gewonnen würde, könnten dann die Müllfahrzeuge der
TBR angetrieben werden. Dies sei dann, so H. Dr. Vennekötter, ein regional
gelungener Kreislauf. Prüfungsgegenstand sind u. a. die Einspeisung ins Netz,
die Tankmöglichkeit und die Zertifizierung einer bilanziellen Entnahme. Im
Gegensatz zu biogasbetriebenen Fahrzeugen hätten wasserstoffbetriebene
Fahrzeuge erhebliche Auswirkungen auf die Gebühren zur Folge. Nach
Fertigstellung der Semesterarbeit werden die Ergebnisse dem Betriebsausschuss
vorgestellt. H. Winkelhaus
erläutert, dass auf einem kleinen Rad-/Fußweg der Mittelpfeiler durch zwei Außenpfeiler ersetzt
wurde. Er hinterfragt, ob es sinnvoll ist, den Außenpfeiler in die
Entwässerungsrinne zu setzen. H. Dr. Vennekötter sagt eine Klärung zu. Auf die Frage von H. Willers nach
dem Stand der Übergabe der Wadelheimer Chaussee vom Kreis an die Stadt
informiert H. Dr. Vennekötter, dass dies Thema im Bauausschuss am 24.11.2021
war, die Wadelheimer Chaussee zum 01.01.2022 in eine städtische Straße
umgestuft und im Gegenzug die Neuenkirchener Straße Kreisstraße wird. Damit
wechselt die Straßenbaulast. Bei der Umstufung wurden die Straßenzustände
beurteilt und sogenannte „unterlassene Unterhaltungspflichten“ finanziell
bewertet. Mit der Gemeinde Neuenkirchen und dem Kreis wurde vereinbart, dass
die Wadelheimer Chaussee in einen ordnungsgemäßen Zustand überführt werden
muss. Die entsprechenden Planungen werden dem Bauausschuss vorgelegt. Der
Bereich von der B70 bis zur Berbomstiege ist aufgrund des guten Zustandes
nicht betroffen. H. Kleene betont ausdrücklich, dass
für die Anlieger der Wadelheimer Chaussee in diesem Bereich keine Kosten
anfallen werden. H. Willers fragt, ob es – auch im
Hinblick auf den Charakter des Stadtteiles – sinnvoll ist, dass aus der
ehemaligen, jetzt heruntergestuften Kreisstraße, eine Vorortstraße wird, die
auf Kosten der Bäume mit einem Radweg ausgebaut wird. Diese Frage, so H.
Dr. Vennekötter, ist dem Bau-/Mobilitätsausschuss zu stellen. Auf die Frage von
H. Jansen, ob Auftragsunternehmen die Maßnahmen an der Breiten
Straße/Dorenkampstraße durchführen, informiert H. Dr. Vennekötter, dass bei
Erneuerungsmaßnahmen die Inspektion per Kamerabefahrung mit beauftragt wird. |
Ende des öffentlichen Teils: 18:47 Uhr