Sitzung: 30.11.2021 Betriebsausschuss "Technische Betriebe Rheine"
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: 470/21
Fr. Weßling-Deters,
Kfm. Leitung, erläutert anhand einer ppt-Präsentation ausführlich die Eckpunkte
der Gebührenbedarfe Entsorgung, Entwässerung, Straßenreinigung und
Winterdienst. Zusammenfassend sei ein Gebührenanstieg beim Niederschlagswasser
und bei der Straßenreinigung aufgrund steigender Kosten und Erhöhung der
Anlagenintensität zu verzeichnen und Gebührensenkungen bei der Entsorgung, dem
Schmutzwasser und dem Winterdienst aufgrund erhöhter Vermarktungsentgelte für
Papierverkauf und wegen des milden Winters.
H. Kleene bedankt sich
für die sehr gute, ausführliche und informative Präsentation und meint, dass
der Gebührenanstieg unter Berücksichtigung der Gebührensenkungen verträglich
sei.
Fragen dazu werden von
Fr. Weßling-Deters und Herrn Dr. Vennekötter beantwortet.
Fr. Weßling-Deters sagt
auf Anregung von H. Brunsch eine einheitliche tabellarische Gestaltung
(Jahresvergleiche, prozentuale Veränderungen) bei den verschiedenen
Gebührenhaushalten, z. B. Abwasser, Winterdienst etc., zu.
Zur Frage von H. Jansen
zu den Straßenreinigungsgebühren, und zwar zu den
Kostensteigerungen für Material und Fremdleistungen, zumal es vormals bereits
eine privatisierte Maschinenreinigung und Entsorgung des Straßenkehrrichts gab,
informiert H. Dr. Vennekötter, dass alle drei bis fünf Jahre ausgeschrieben
werden muss. Das Ausschreibungsergebnis lag dabei weit über dem bisherigen
Preisniveau. Es wäre die Frage zu stellen, ob die TBR die Straßenreinigung
künftig günstiger in Eigenregie betreiben kann. Vor der nächsten Ausschreibung/Auftragsvergabe
müsse dies geprüft und vom Betriebsausschuss entschieden werden.
H. Kleene schlägt vor,
dem Betriebausschuss ein Jahr vor der Ausschreibung einen entsprechenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
H. Dr. Vennekötter geht
von einer Vertragslaufzeit von drei Jahren plus einem Jahr Verlängerung des
aktuellen Vertrages aus und stimmt dem Vorschlag von H. Kleene zu.
H. Jansen erklärt sich
mit dem § 23 der Abfallentsorgungssatzung nicht einverstanden, wo das
Einsammeln von Pfandflaschen als Ordnungswidrigkeit untersagt wird, denn das
bedeutet für Einkommensschwache eine Verbesserung ihrer Situation und wäre ein
Beitrag zum Klimaschutz.
Zu § 10 der
Abfallentsorgungssatzung, Größe der Abfallbehälter, beantragt H. Doerenkamp,
dass die TBR ab 2023 eine 40 Liter-Restmülltonne zur Verfügung stellt. 2023
deshalb, weil dann passend die Gebührensatzung angepasst werden kann.
Er erläutert, dass die
TBR von einem Mindestrestmüllvolumen von 10 Litern pro Person und Woche
ausgeht. Bezogen auf das Wohnraumversorgungskonzept sei festzustellen, dass die
Haushalte immer kleiner werden und die Anzahl an Ein- und
Zweipersonenhaushalten steigt. Die Mindestgröße einer Tonne beträgt jedoch 80
Liter. Für einen Zwei-Personenhaushalt würde eine 40 Liter-Restmülltonne
ausreichen bei 14tägiger Entsorgung. Technische Probleme würde es wohl nicht
geben. Es sollte der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Rheine gefolgt werden.
Ein Jahr Vorlaufzeit, so H. Doerenkamp, müsste ausreichen, dem
Betriebsausschuss unterjährig zu informieren zwecks rechtzeitiger Umsetzung.
H. Dorenkamp beantragt,
dass geprüft wird, ob und unter welchen Bedingungen die Einführung einer 40
Liter-Restmülltonne ab 2023 möglich ist.
H. Dr. Vennekötter
schlägt einen Prüfauftrag des Betriebsausschusses an die TBR vor, um das
Ergebnis in die nächste Satzung einfließen zu lassen.
H. Doerenkamp
beantragt, dem Betriebsausschuss das Ergebnis der Prüfung bzw. die Kalkulation
bereits Mitte des Jahres vorzulegen, damit eine rechtzeitige Entscheidung zur
Vorbereitung einer neuen Gebührensatzung erfolgen kann.
Auf die Frage von H.
Jansen, ob dies für alle Bereiche, so auch für die Biotonne, möglich ist,
informiert H. Dr. Vennekötter, dass die Thematik Biotonne ebenfalls geprüft
wird. Für die Biotonne bestehe keine Verpflichtung. Er verweist u. a. auf die
Möglichkeit, bei Kleinstmengen auf die Biotonne zu verzichten und eine
Müllgemeinschaft zu gründen oder einer beizutreten.
H. Dr. Vennekötter sagt
zu, dem Betriebsausschuss Mitte 2022 (Sitzung BA am 14.06.2022) das
Prüfungsergebnis – auch unter Berücksichtigung der möglichen technischen
Umsetzung, z.B. über Einsätze in den Tonnen - vorzulegen.
H. Beckmann informiert,
dass es aktuell möglich ist, Papier zwecks Abholung neben die Papiertonne zu
stellen. Er bittet zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, größere Tonnen
bereitzustellen, um Einsparung durch Automatisierung aufgrund der Reduzierung
bei der manuellen Abholung zu erzielen.
H. Dr. Vennekötter
informiert, dass, obwohl lt. Satzung nicht mehr gestattet, die TBR die Abholung
der Beistellungen durchführt, und nimmt diese Thematik mit auf in die Prüfung.
Standard und maximale Größe sei die 240 l-Tonne. Wer eine 120 l Tonne und
Beistellung hat, würde den Hinweis auf eine größere Tonne bekommen. Es gäbe
einen technischen Vorteil, weil dann per Seitenlader entsorgt werden könnte und
somit mit weniger Personal gefahren werden muss. Im Verwaltungsrat wurde damals
entschieden, den Entsorgungskomfort der Beistellung bei einem geschätzten
finanziellen Einsparpotential der TBR i. H.von ca. 80 T€/Jahr beizubehalten.
H. Kleene stellt fest,
dass der BA sich einig ist, dass auch diese Überlegungen von TBR geprüft werden
und der Betriebsausschuss am 14.06.2022 informiert wird.
H. Wortmann fragt zur
Anlieferung von Grünabfall an den Bauhof, dass im Gegensatz zu vorherigen
Satzungen, wo PkW und Kombi genannt wurden, jetzt Gewichte genannt sind (8 kg
und 16 kg) und wie man zu diesen Angaben gekommen ist.
H. Dr. Vennekötter
informiert, dass es sinnvoll gewesen sei, eine messbare Größe zu haben. Falls
sich dies nicht bewährt, könne man im nächsten Jahr wieder umstellen.
Fr. Weßling-Deters
erklärt, dass die Gebühren vor zwei Jahren neu berechnet wurden. Da die
Entsorgungskosten zugeordnet werden müssen und diese in kg und t angegeben
werden, hat der Fachbereich Entsorgung eine Schätzung abgegeben, wieviel kg ein
Kofferraum ausmacht. H. Dr. Vennekötter sagt zu, den Betriebsausschuss in der
nächsten Sitzung (am 15.03.2022) über die Schätzung und die Thematik insgesamt
zu informieren.
H. Kleene lässt abstimmen:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über
die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine -Abfallentsorgungssatzung-
vom 07.12.2021 (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich,
1 Gegenstimme