Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Fr. Weßling-Deters, Kfm. Leitung, erläutert anhand einer ppt-Präsentation ausführlich die Eckpunkte der Gebührenbedarfe Entsorgung, Entwässerung, Straßenreinigung und Winterdienst. Zusammenfassend sei ein Gebührenanstieg beim Niederschlagswasser und bei der Straßenreinigung aufgrund steigender Kosten und Erhöhung der Anlagenintensität zu verzeichnen und Gebührensenkungen bei der Entsorgung, dem Schmutzwasser und dem Winterdienst aufgrund erhöhter Vermarktungsentgelte für Papierverkauf und wegen des milden Winters.

H. Kleene bedankt sich für die sehr gute, ausführliche und informative Präsentation und meint, dass der Gebührenanstieg unter Berücksichtigung der Gebührensenkungen verträglich sei.

Fragen dazu werden von Fr. Weßling-Deters und Herrn Dr. Vennekötter beantwortet.

Fr. Weßling-Deters sagt auf Anregung von H. Brunsch eine einheitliche tabellarische Gestaltung (Jahresvergleiche, prozentuale Veränderungen) bei den verschiedenen Gebührenhaushalten, z. B. Abwasser, Winterdienst etc., zu.

Zur Frage von H. Jansen zu den Straßenreinigungsgebühren, und zwar zu den
Kostensteigerungen für Material und Fremdleistungen, zumal es vormals bereits eine privatisierte Maschinenreinigung und Entsorgung des Straßenkehrrichts gab, informiert H. Dr. Vennekötter, dass alle drei bis fünf Jahre ausgeschrieben werden muss. Das Ausschreibungsergebnis lag dabei weit über dem bisherigen Preisniveau. Es wäre die Frage zu stellen, ob die TBR die Straßenreinigung künftig günstiger in Eigenregie betreiben kann. Vor der nächsten Ausschreibung/Auftragsvergabe müsse dies geprüft und vom Betriebsausschuss entschieden werden.

H. Kleene schlägt vor, dem Betriebausschuss ein Jahr vor der Ausschreibung einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

H. Dr. Vennekötter geht von einer Vertragslaufzeit von drei Jahren plus einem Jahr Verlängerung des aktuellen Vertrages aus und stimmt dem Vorschlag von H. Kleene zu.

H. Jansen erklärt sich mit dem § 23 der Abfallentsorgungssatzung nicht einverstanden, wo das Einsammeln von Pfandflaschen als Ordnungswidrigkeit untersagt wird, denn das bedeutet für Einkommensschwache eine Verbesserung ihrer Situation und wäre ein Beitrag zum Klimaschutz.

Zu § 10 der Abfallentsorgungssatzung, Größe der Abfallbehälter, beantragt H. Doerenkamp, dass die TBR ab 2023 eine 40 Liter-Restmülltonne zur Verfügung stellt. 2023 deshalb, weil dann passend die Gebührensatzung angepasst werden kann.

Er erläutert, dass die TBR von einem Mindestrestmüllvolumen von 10 Litern pro Person und Woche ausgeht. Bezogen auf das Wohnraumversorgungskonzept sei festzustellen, dass die Haushalte immer kleiner werden und die Anzahl an Ein- und Zweipersonenhaushalten steigt. Die Mindestgröße einer Tonne beträgt jedoch 80 Liter. Für einen Zwei-Personenhaushalt würde eine 40 Liter-Restmülltonne ausreichen bei 14tägiger Entsorgung. Technische Probleme würde es wohl nicht geben. Es sollte der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Rheine gefolgt werden. Ein Jahr Vorlaufzeit, so H. Doerenkamp, müsste ausreichen, dem Betriebsausschuss unterjährig zu informieren zwecks rechtzeitiger Umsetzung.

H. Dorenkamp beantragt, dass geprüft wird, ob und unter welchen Bedingungen die Einführung einer 40 Liter-Restmülltonne ab 2023 möglich ist.

H. Dr. Vennekötter schlägt einen Prüfauftrag des Betriebsausschusses an die TBR vor, um das Ergebnis in die nächste Satzung einfließen zu lassen.

H. Doerenkamp beantragt, dem Betriebsausschuss das Ergebnis der Prüfung bzw. die Kalkulation bereits Mitte des Jahres vorzulegen, damit eine rechtzeitige Entscheidung zur Vorbereitung einer neuen Gebührensatzung erfolgen kann.

H. Winkelhaus beantragt, dass außerdem geprüft werden soll, die 80 Liter-Restmülltonne beizubehalten, diese allerdings alle vier Wochen zu leeren.

Auf die Frage von H. Jansen, ob dies für alle Bereiche, so auch für die Biotonne, möglich ist, informiert H. Dr. Vennekötter, dass die Thematik Biotonne ebenfalls geprüft wird. Für die Biotonne bestehe keine Verpflichtung. Er verweist u. a. auf die Möglichkeit, bei Kleinstmengen auf die Biotonne zu verzichten und eine Müllgemeinschaft zu gründen oder einer beizutreten.

H. Dr. Vennekötter sagt zu, dem Betriebsausschuss Mitte 2022 (Sitzung BA am 14.06.2022) das Prüfungsergebnis – auch unter Berücksichtigung der möglichen technischen Umsetzung, z.B. über Einsätze in den Tonnen - vorzulegen.

H. Beckmann informiert, dass es aktuell möglich ist, Papier zwecks Abholung neben die Papiertonne zu stellen. Er bittet zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, größere Tonnen bereitzustellen, um Einsparung durch Automatisierung aufgrund der Reduzierung bei der manuellen Abholung zu erzielen.

H. Dr. Vennekötter informiert, dass, obwohl lt. Satzung nicht mehr gestattet, die TBR die Abholung der Beistellungen durchführt, und nimmt diese Thematik mit auf in die Prüfung. Standard und maximale Größe sei die 240 l-Tonne. Wer eine 120 l Tonne und Beistellung hat, würde den Hinweis auf eine größere Tonne bekommen. Es gäbe einen technischen Vorteil, weil dann per Seitenlader entsorgt werden könnte und somit mit weniger Personal gefahren werden muss. Im Verwaltungsrat wurde damals entschieden, den Entsorgungskomfort der Beistellung bei einem geschätzten finanziellen Einsparpotential der TBR i. H.von ca. 80 T€/Jahr beizubehalten.

H. Kleene stellt fest, dass der BA sich einig ist, dass auch diese Überlegungen von TBR geprüft werden und der Betriebsausschuss am 14.06.2022 informiert wird.

H. Wortmann fragt zur Anlieferung von Grünabfall an den Bauhof, dass im Gegensatz zu vorherigen Satzungen, wo PkW und Kombi genannt wurden, jetzt Gewichte genannt sind (8 kg und 16 kg) und wie man zu diesen Angaben gekommen ist.

H. Dr. Vennekötter informiert, dass es sinnvoll gewesen sei, eine messbare Größe zu haben. Falls sich dies nicht bewährt, könne man im nächsten Jahr wieder umstellen.

Fr. Weßling-Deters erklärt, dass die Gebühren vor zwei Jahren neu berechnet wurden. Da die Entsorgungskosten zugeordnet werden müssen und diese in kg und t angegeben werden, hat der Fachbereich Entsorgung eine Schätzung abgegeben, wieviel kg ein Kofferraum ausmacht. H. Dr. Vennekötter sagt zu, den Betriebsausschuss in der nächsten Sitzung (am 15.03.2022) über die Schätzung und die Thematik insgesamt zu informieren.

H. Kleene lässt abstimmen:

 


Beschluss:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine -Abfallentsorgungssatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 1).

 

 


Abstimmungsergebnis:                mehrheitlich, 1 Gegenstimme