Die Berechung der Abfallgebühren, so H. Doerenkamp, kann unterschiedlich durchgeführt werden. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat die Gebührensatzung und die zugehörigen Kalkulationen der TBR 2017 und 2021 geprüft. Über die anzuwendende Berechnungsweise wurde keine Einigung erzielt.

H. Doerenkamp bittet darum, dem Betriebsausschuss zur Sitzung am 14.06.2022 die alternative Berechnung, so wie sie das RPA vorgeschlagen bzw. skizziert hat, vorzulegen, damit die Unterschiede erkennbar sind, z. B. die Auswirkungen für einen kleineren Haushalt oder auch für größere Mehrfamilienhäuser, damit man eine bessere Entscheidungsgrundlage hat.

Der Betriebsausschuss stimmt dem zu.

H. Kleene lässt über die Beschlüsse abstimmen:

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2022“.

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 3).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig