Sitzung: 30.11.2021 Betriebsausschuss "Technische Betriebe Rheine"
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 013/21
Die Berechung der Abfallgebühren, so H. Doerenkamp, kann
unterschiedlich durchgeführt werden. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat die
Gebührensatzung und die zugehörigen Kalkulationen der TBR 2017 und 2021
geprüft. Über die anzuwendende Berechnungsweise wurde keine Einigung erzielt.
H. Doerenkamp bittet darum, dem Betriebsausschuss zur
Sitzung am 14.06.2022 die alternative Berechnung, so wie sie das RPA
vorgeschlagen bzw. skizziert hat, vorzulegen, damit die Unterschiede erkennbar
sind, z. B. die Auswirkungen für einen kleineren Haushalt oder auch für größere
Mehrfamilienhäuser, damit man eine bessere Entscheidungsgrundlage hat.
Der Betriebsausschuss stimmt dem zu.
H. Kleene lässt über die Beschlüsse
abstimmen:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
„Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Rheine
beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 die Gebührensätze gemäß
der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2022“.
2. Der Rat der Stadt Rheine
beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine
-Abfallgebührensatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: einstimmig