H. Kleene informiert, dass die Beschlüsse um die Empfehlung an den Rat ergänzt werden müssen und lässt entsprechend abstimmen:

 


Beschluss:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen Klärschlamm auf 27,20und den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge auf 22,07 € fest.

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 07.12.2021 (Anlage 3).

 

 

 


Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:           einstimmig