Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Fr. Weßling-Deters erläutert den Wirtschaftsplan 2022 anhand einer ppt-Präsentation.

Auf die Frage von H. Doerenkamp nach der aktuellen Amtshilfevereinbarung und dem zugehörigen Aufgabenkatalog informiert Fr. Weßling-Deters, dass die Amtshilfevereinbarung zurzeit von der Stadt überarbeitet wird.

Weiter fragt H. Doerenkamp nach den Auswirkungen der nicht an die Stadt ausgezahlten Gewinnausschüttung und den daraus resultierenden Zinsersparnissen.

Lt. H. Dr. Vennekötter hat das keine Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis. Eine optimale Kreditentscheidung im Konzernverbund Stadt/TBR wird zu gegebener Zeit gemeinsam getroffen.

H. Moritzer schlägt die Aufstockung von einer Stelle zur Gewährleistung der Umsetzung von 66 Maßnahmen bis 2027 gem. Wasserrahmenrichtlinie vor, weil aktuell die Personalrecourcen nicht ausreichen.

H. Dr. Vennekötter erläutert, dass die im städtischen Haushalt eingestellten Mittel nicht so abfließen, wie sie könnten. Nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung werden lediglich Maßnahmen, die die TBR berühren, umgesetzt. Projekte, die nicht in der Planung vorgesehen sind und die TBR nicht berühren, werden seitens TBR – auch aus Kapazitätsgründen - nicht umgesetzt, trotz der WRRL-Vorgabe 2027. Für die Umsetzung der sonstigen Maßnahmen sind die Gewässerverbände zuständig, denen allerdings in der Regel die technischen und personellen Möglichkeiten fehlen. Sollte es politischer Wille sein, dass die Maßnahmen umgesetzt werden, sollte die Personalfrage auf Ratsebene geklärt werden, damit die Personalkosten sich nicht negativ auf das TBR-Ergebnis auswirken. Hinsichtlich des technischen und organisatorischen Fachwissens könnte die Umsetzung der WRRL sinnvoll bei der TBR angesiedelt werden.

H. Moritzer regt eine Diskussion innerhalb der jeweiligen  Fraktionen an.

H. Kleene lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.

2.      Der Rat der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung

a)      zur Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2022 festgesetzten Höchstbetrages und

b)      zur Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2022 bestehenden Kreditverbindlichkeiten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig