Sitzung: 30.11.2021 Betriebsausschuss "Technische Betriebe Rheine"
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 476/21
Fr. Weßling-Deters
erläutert den Wirtschaftsplan 2022 anhand einer ppt-Präsentation.
Auf die Frage von H.
Doerenkamp nach der aktuellen Amtshilfevereinbarung und dem zugehörigen
Aufgabenkatalog informiert Fr. Weßling-Deters, dass die Amtshilfevereinbarung
zurzeit von der Stadt überarbeitet wird.
Weiter fragt H.
Doerenkamp nach den Auswirkungen der nicht an die Stadt ausgezahlten
Gewinnausschüttung und den daraus resultierenden Zinsersparnissen.
Lt. H. Dr.
Vennekötter hat das keine Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis. Eine optimale
Kreditentscheidung im Konzernverbund Stadt/TBR wird zu gegebener Zeit gemeinsam
getroffen.
H. Moritzer schlägt
die Aufstockung von einer Stelle zur Gewährleistung der Umsetzung von 66
Maßnahmen bis 2027 gem. Wasserrahmenrichtlinie vor, weil aktuell die
Personalrecourcen nicht ausreichen.
H. Dr. Vennekötter
erläutert, dass die im städtischen Haushalt eingestellten Mittel nicht so
abfließen, wie sie könnten. Nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und
der Bezirksregierung werden lediglich Maßnahmen, die die TBR berühren,
umgesetzt. Projekte, die nicht in der Planung vorgesehen sind und die TBR nicht
berühren, werden seitens TBR – auch aus Kapazitätsgründen - nicht umgesetzt,
trotz der WRRL-Vorgabe 2027. Für die Umsetzung der sonstigen Maßnahmen sind die
Gewässerverbände zuständig, denen allerdings in der Regel die technischen und
personellen Möglichkeiten fehlen. Sollte es politischer Wille sein, dass die
Maßnahmen umgesetzt werden, sollte die Personalfrage auf Ratsebene geklärt
werden, damit die Personalkosten sich nicht negativ auf das TBR-Ergebnis
auswirken. Hinsichtlich des technischen und organisatorischen Fachwissens
könnte die Umsetzung der WRRL sinnvoll bei der TBR angesiedelt werden.
H. Moritzer regt
eine Diskussion innerhalb der jeweiligen
Fraktionen an.
H. Kleene lässt über
den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Rheine
stellt den Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Technische Betriebe Rheine“ fest.
2. Der Rat der Stadt Rheine
ermächtigt die Betriebsleitung
a) zur Aufnahme von Krediten
im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2022 festgesetzten Höchstbetrages und
b) zur Aufnahme von Krediten
zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2022 bestehenden Kreditverbindlichkeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig