Herr van Wüllen erklärt, dass alle nötigen Unterlagen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorliegen.

 

Herr Hundrup erklärt, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen werde.

 


Beschluss:

 

I.     Beschluss über die Art des Verfahrens

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, die Verfahrensart des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9, Kennwort: „Stadthotel“ gemäß den in der Begründung aufgeführten Kriterien zu ändern und beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

 

 

II.    Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

III.   Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9, Kennwort: "Stadthotel", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:     durch die Südseite des Staelschen Hofes entlang der zukünftigen Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes,

im Osten:        durch die zukünftige Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes zur Herrenschreiberstraße,

im Süden:       durch die Nordgrenze der Matthiasstraße bzw. Einmündung Kolpingstraße,

im Westen:     durch die westliche Grenze des Flurstückes 1115 zum Flurstück 1116.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 1115, 1142, 1143 und 1586 (teilweise). Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig