Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen führt kurz ein. Auch im Verwaltungsbereich der Kirchen gebe es u. a. aufgrund der Zusammenlegungen von Funktionen und Fusionen von Gemeinden Handlungsbedarf in Bezug auf deren Immobilien und Grundstücke. Es gebe viele Grundstücke, die aus historischen Gründen nicht Lage adäquat ausgenutzt seien und daher habe die Verwaltung beschlossen, auch wenn es sich in diesem Fall um eine kleine Fläche handele, die innerstädtische Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt zu begleiten.

 

Herr Hundrup regt an, die Fläche nicht zu sehr zu versiegeln, sondern lieber in die Höhe zu bauen.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass die Festsetzung eine zweigeschossige Bauweise zulasse.

 

Herr Doerenkamp fragt nach, ob  Herr van Wüllen etwas über die grundsätzliche Änderung des M79 sagen könne.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass die Überarbeitung in Vorbereitung sei. Für 2022 stehe dieser in der Arbeitsplanung für die Bewertung. Im ersten Schritt wurde dieser Plan zunächst digitalisiert.

 

Frau Schauer ergänzt, dass die Anbauten eingeschossig geplant seien, den Hinweis von Herrn Hundrup werde die Verwaltung an die Kirche weiter geben.

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. M 79, Kennwort: "Johanneskirche", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

Der räumliche Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch Kirche St. Johannes der Täufer ,

im Osten:            durch die Rheiner Straße,

im Süden und

Westen:               durch die Wohnbebauung mit Gartenflächen

 

Der ca. 2.600 qm große Geltungsbereich der 19. Änderung umfasst die Flurstücke 827 und 829, Flur 9, Gemarkung Mesum.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 19 Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 79, Kennwort: "Johanneskirche", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig