Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen erklärt einleitend, dass das Thema Bebauung Bültstiege 15 aufgrund der Beschlusslage vom September 2019 von der Entwicklung Bernburgplatz abgegrenzt ist und zu einem späteren Zeitpunkt  in einem eigenen Verfahren behandelt werde. Verfahrenstechnisch sei dies einfacher, denn so könne der Bernburgpark als Grünfläche relativ zügig entwickelt werden. Diese Vorgehensweise sei zwar etwas aufwendiger, aber zielführender.

 

Herr Bems freut sich über den Aufstellungsbeschluss, vor allem darüber, dass Entsiegelung stattfinde. Im Weiteren regt er an, im Bereich zur Stadthalle hin eine Blühfläche zu planen.

 

Herr Hundrup begleitet dieses Projekt Bernburgplatz schon lange. Die Bürgerinitiative habe sehr gut mitgearbeitet und er regt an, dies in anderen Prozessen auch positiv mitzudenken, wenn eine Bürgerinitiative sich bildet. Herr Hundrup fragt nach, was mit seinem Vorschlag den Pavillon mehr in die Mitte zu rücken sei.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass nicht alle Einzelanregungen in der Gesamtplanung berücksichtigt werden können. Der Bereich des Pavillons sei nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. Dies habe auch mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten und daraus resultierenden Prioritäten zu tun.

 

Frau Friedrich regt an, daran zu denken, dass der Bernburgplatz der Hauptweg für Radfahrer sei.

 

Herr van Wüllen erklärt, dies sei bekannt, allerdings seien viele Radfahrer zu schnell unterwegs, sodass kleine „Hürden“ eingeplant werden, um das Fahrtempo zu verringern und Unfälle zu vermeiden.

 


Beschluss:

 

I     Aufstellungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 202, Kennwort: "Bernburgplatz", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:     durch die südliche Gebäudekante der Stadthalle,

im Osten:        durch die Nord-Ost-Grenze der Straße Bültstiege,

im Süden:       durch die Nordgrenze der Flurstücke 318 und 348,

im Westen:     durch die südwestliche Grenze der Flurstücke 795 und 649.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 655, 544, 543, 795, 649 und 455 vollständig oder in Teilen. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 170.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan dargestellt und geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 202, Kennwort: "Bernburgplatz", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/ Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig