Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein. Das was die Stadt Rheine an finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfügung stelle, sei tatsächlich nur ein Minimum. Ein Großteil werde über Drittmittel finanziert, wie z. B. Europäischer Sozialfonds, Landesförderplan, Spenden, etc. In der Vorlage sei nur der städtische Anteil abgebildet. Bei den dargestellten Summen handele es sich um Jahressummen. Die Betriebs- und Programmkostenzuschüsse seien bei den 3 Einrichtungen der offenen Treffs abhängig von der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter(innen) abgebildet. Hier gebe es einen bestimmten Verteilerschlüssel.

 

Was das Katholische Jugendwerk Rheine betreffe, gebe es dort 5 Stellen für derzeit 6 Einrichtungen. Die Einrichtung JUP ist derzeit nicht geöffnet, werde aber reaktiviert. Das Café Elsbeth solle geschlossen werden. Im nächsten Jahr werde zu diskutieren sein, ob 6 Einrichtungen mit 6 Mitarbeiter(inne)n weiter betrieben werden sollen. In Gesprächen mit dem Katholischen Jugendwerk Rheine ist unstrittig klargeworden, dass eine Teilung einer 0,5-Stelle auf 2 Einrichtungen letztlich nicht ausreiche um Öffnungszeiten abzudecken, sondern auch keine ausreichenden Inhalte angeboten werden könnten.

Bei dem Vertrag mit dem Stadtjugendring Rheine habe es ein Ungleichgewicht aufgrund einer 97%igen Personalkostenförderung anstatt der regelmäßigen 100%igen Förderung gegeben. Die Differenz sei durch die entsprechende Reduzierung der Miete für das Zeltdepot ausgeglichen worden.

 

Herr Schomaker führt aus, dass mehr Geld benötigt werde und nicht nach Bedarf abgerechnet werden sollte. In den Vorträgen der Einrichtungen sei mehrfach auf Personalmangel hingewiesen worden, so dass die Öffnungszeiten und Angebote teilweise nicht sichergestellt werden könnten.

 

Herr Gausmann erläutert, dass in allen Bereichen der sozialen Berufe ein Personalmangel herrsche. Die Öffnungszeiten seien somit beim Personalausfall nicht abbildbar. Dies werde von den Einrichtungen mit der Stadt kommuniziert und würde dann ggfls. auch kommuniziert werden.

 

Herr Schomaker stellt die Nachfrage, ob das Café Elsbeth dauerhaft oder nur übergangsweise geschlossen werde.

 

Herr Gausmann erklärt, dass das Gebäude abgerissen werde. Die Kirchengemeinde habe signalisiert, die Jugendarbeit im Neubau nicht mehr zu beheimaten. Aus diesem Grunde sei beim Kauf der dortigen KITA das Jugendheim St. Michael mitgekauft worden. So sei das Jugendheim über die städtische Wohnungsgesellschaft gesichert worden. Das Angebot an diesem Standort für Dutum und Dorenkamp gelte es noch zu diskutieren.

 

Frau Floyd-Wenke stellt die Nachfrage, ob es möglich sei, den Personalkostenzuschuss im Protokoll zu beziffern. Nur so können diese genau verglichen werden (siehe Anlage 7 der nichtöffentlichen Sitzung).

Bezüglich des Personalmangels stelle sie sich die Frage wie die Öffnungszeiten gewährleistet würden. Einem Vortrag sei zu entnehmen gewesen, dass eine Einrichtung nur 2 Tage mit nur 4 Stunden geöffnet hätte. Wenn Personalstellen nicht besetzt seien, bedeute dies, dass der Zuschuss dafür nicht gezahlt werde.

 

Herr Fühner bittet für die CDU um Angaben zu den Laufzeiten der Verträge. Darüber hinaus sei dies bei abgestimmter Umwandlung von einer Sozialarbeiterstelle in eine Erzieherstelle grundsätzlich im Rahmen des Fachkräftemangels zu begrüßen. Hierbei stelle sich jedoch die Frage, ob dann der Personalkostenzuschuss auf die ausbildungsprofilspezifische Erzieherstelle reduziert werde.

 

Ein weiterer Punkt betreffe das JUP St. Josef. Dort werde nicht nur eine temporäre Öffnung bis zur Öffnung St. Michael gesehen. St. Michael liege in Dutum/Dorenkamp, so dass im Bereich St. Josef weiterhin ein Angebotsbedarf gesehen werde. Ob der Bedarf genau an dieser Örtlichkeit gedeckt werden solle oder im Umfeld, sei nicht entscheidend.

 

Eine weitere Anmerkung betreffe das schon mehrfach diskutierte Thema des Personalkostenzuschusses für die Leitungsstelle der Bildungsstelle des Jugend- und Familiendienstes. Die konkrete Fragestellung sei, ob diese Förderung aus dem Jugendamtsbudget oder besser aus einem anderen städtischen Budget finanziert werden solle. Die Bildungsstättenkosten sollten stadtweit verursachungsgerecht im Haushalt abgebildet werden. Zur Klarstellung werde erwähnt, dass dem Jugend- und Familiendienst keine Förderung genommen werden solle, sondern diese nur verursachungsgerecht umstrukturiert würde.

 

Bezüglich der Öffnungszeiten führt Herr Gausmann aus, die 45 Stunden aus den einzelnen Einrichtungen im Südraum addiert würden.

 

Der Personalkostenzuschuss werde auf Basis einer Spitzabrechnung gewährt. Falls Personalkosten tatsächlich nicht angefallen seien (z. B. Erziehungsurlaub), würden diese nicht übernommen.  Die Gewährung des Personalkostenzuschusses erfolge im TVöD nach der Ausbildung. Somit basiere der Zuschuss für eine eingesetzte Erzieherin nicht auf TVöD SuE 11 für Sozialarbeiter(innen), sondern nach den Tarifmerkmalen für Erzieher(innen).

 

Die Vertragslaufzeit betrage 5 Jahre, wie bei allen anderen Verträgen auch. Dies führe auch zur Harmonisierung. So werde sichergestellt, dass die dann im nächsten Kinder- und Jugendförderplan getroffenen Beschlüsse anschließend in die Verträge wieder mit einfließen können.

 

Die Diskussion um den Zuschuss der Bildungsstätten-Leitung sei ein Dauerthema. Die Bildungsstätte sei im Bereich des SGB VIII abgebildet.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Trägern der hauptamtlich strukturierten Kinder- und Jugendarbeit mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die vertraglichen Vereinbarungen mit entsprechenden Eckpunkten zu treffen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig