Herr Gausmann erläutert, dass die Vorlage die Umsetzung des bereits beratenen JHA-Beschlusses sei. Hier seien drei unterschiedliche Satzungen betroffen, die einer bestimmten Beratungsreihenfolge unterliegen würden.

 

Herr Hülsbusch verweist darauf, dass viele Familien in der Corona-Zeit Hunde angeschafft hätten. Sicherlich sei dies in der Vergangenheit schon diskutiert worden.

 

Herr Fühner führt aus, dass dieser Einwand in der Vergangenheit umfangreich diskutiert und abgewogen worden sei. In dieser Vorlage gehe es nur um die Umsetzung des abgewogenen Beschlusses.

 

Herr Heeke fragt nach dem Sachstand zu den Durchlaufregeln, da ihm nicht bekannt sei, um wie viele Spielplätze es sich handeln würde.

 

Herr Gausmann erläutert, dass auch dieser Aspekt diskutiert und abgewogen worden sei. Sicherlich betreffe diese Problematik mehr als 10 Spielplätze. Die meisten Spielplätze hätten in der Regel Ein- und Ausgänge. Die Entscheidung sei im Sinne des Kindesschutzes getroffen worden.

 

Herr Fühner verweist auf den letzten Satz der Vorlage, dass Anleinmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Spielplätze noch zu prüfen seien. Die Hunde sollten nicht alleine zu Hause bleiben, sondern sich in direkter Nähe des aufgesuchten Spielplatzes aufhalten können. Die Verwaltung werde sicherlich zur gegebenen Zeit zu dem Prüfergebnis berichten.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Änderungssatzung

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine vom 12. Januar 2009

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am ___________________ die folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine erlassen:

 

Art. I

§ 3 wird um folgenden Absatz 6 ergänzt:

 

(6) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und Begleithunde.

 

Art. II

§ 7 wird um folgenden Absatz 1 Bst. e) ergänzt:

 

e) wer einen Hund auf Spielplätzen, ausgenommen Blindenhunde und Begleithunde, mit sich führt.

 

Art. III

Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

2.    Änderung einer ordnungsbehördlichen Verordnung

 

Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheine vom 15. Dezember 2011

 

Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom __________________ für das Gebiet der Stadt Rheine die vorgenannte Verordnung wie folgt geändert:

 

Art. I

§ 5 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:

 

(5) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und Begleithunde.

 

Art. II

Inkrafttreten 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig