Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Frau Schauer erklärt, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handele, wann etwas über städtebauliche Verträge geregelt werden könne und wann nicht. In bereits bebauten Gebieten, wie z. B. Gartenstraße gebe es keine Möglichkeit, mit den Anwohnern über städtebauliche Verträge PV Anlagen oder Energiestandards zu regeln. Die Bereiche der Eigenentwicklung bedürfen keiner städtebaulichen Verträge. Bei Drittentwicklung sei eine Vertragliche Regelung möglich wenn Grundstücke der Stadt entwickelt werden (Regelungen über den Kaufvertrag und die Konzeptvergabe) oder konkrete Projekte bzw. Vorhaben mit einem Projektträger entwickelt werden. Sobald eine Gemengelage im Hinblick auf Eigentümer und Strukturen in Gebieten bestehewerde dies schwierig. Unabhängig davon müsse bei allen Regelungen über städtebauliche Verträge immer beachtet werden, dass dies angemessen sind. Frau Schauer führt weiter aus, dass gemäß den gesetzlichen Vorgaben zudem bei Regelungen in diesem Bereich städtebauliche Zielsetzungen als Grundlage vorhanden sein müssen. Dies wäre mit einem Beschluss im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz möglich. Frau Schauer schlägt daher vor, im Rahmen der Fortschreibung des Masterplans die Anregungen mit der Politik zu diskutieren.

 

Herr Himmler erklärt, seine Fraktion könne dem Vorgehen so folgen.

 

 


Beschluss:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt eine städtebauliche Zielsetzung zu Energiestandards und der Photovoltaikanlagenpflicht in städtebaulichen Verträgen im Rahmen der Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz mit zu betrachten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig