Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 240, Kennwort: "Wohnquartier Lingener Straße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:     durch die Nordseiten der Flurstücke 859, 1064 und 1065,

Im Osten:        durch die Ostseite der Lingener Straße,

Im Süden:       durch die Südseite Schotthockstraße,

im Westen:     durch die Westseite der Schotthockstraße

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 169 Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Änderungsplan) bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 240, Kennwort: "Wohnquartier Lingener Straße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig