Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Herr van Wüllen ergänzt zur Vorlage, dass es hier um eine Gewerbeflächensicherung gehe. Um von der Öffentlichkeit und den Behörden und öffentlichen Trägern eine substanzielle Rückmeldung zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, nach bereits erfolgtem Aufstellungsbeschluss, nun eine frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Ein Fortschritt im Verfahren sei auch wichtig, da mit dem Aufstellungsbeschluss eine Zurückstellung möglicher, nicht der Zielsetzung entsprechender Bauanträge möglich wird, und hier auf eine Einhaltung der entsprechenden Zeiten und Fristen zu achten ist.

 

Herr Wisselmann merkt an, dass es sich bei der Fläche um ein Stück Dauergrünland handele.

 

Frau Schauer stellt klar, dass es darum gehe vorhandene bereits bebaubare Flächen in ihrer Nutzung zu regeln, und nicht zusätzliche Flächen bebaubar zu machen.

 

 


Beschluss:

 

I.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 319, Kennwort: "Hovesaatstraße / Lingener Damm", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:     durch die Nordseite der Hovesaatstraße,

Im Osten:        durch die Ostseite der Straße „Lingener Damm“,

Im Süden:       durch die Südseiten des Flurstücks 11,

im Westen:     durch die Westseiten der Flurstücke 9, 11 1224 und 1225.

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 155 der Gemarkung Rheine-Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig