Zu Beginn der Beratung erläutert Herr Dr. Lüttmann die Vorlage und legt die Position der Verwaltung zu diesem Thema dar. Aus Sicht der Verwaltung solle der Antrag abgelehnt werden. Die Verwaltung halte aufgrund der Denkmaleigenschaft des Geländes ein Gegendenkmal nicht für zielführend. Ebenso bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner Umwidmung. Die Hünenborg sei bereits nach dem ersten Weltkrieg errichtet worden. . Weiter ist der Umgang mit der Hünenborg heute ein anderer ist, als noch zum Zeitpunkt ihrer Erbauung. Sie ist heute kein Ort der Heldenverehrung, sondern ein Ort des Mahnens und Gedenkens. Dies werde zum Beispiel bei der Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag deutlich. Dies sei ein Friedensapell. Deshalb müsse auch kein Gegendenkmal mit Gegenthese erstellt werden, sondern Aufklärungsarbeit und Erinnerungskultur geleistet werden.  Der einzige Punkt, in dem der Antragstellerin zugestimmt werden könne, sei, dass die geschichtliche Einordnung der Hüne borg Vielen nicht bekannt sei. Es böte sich deshalb an, im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gedenken und Erinnern“ ein entsprechendes Format anzubieten.

Anschließend erläutert Herr Bühner den Antrag der Fraktion Die Linke. Er macht deutlich, dass es die Auffassung seiner Fraktion ist, dass eine Diskussion über die Funktion und weitere Verwendung des Denkmals in der heutigen Zeit notwendig ist.

 

Herr Krage berichtet, dass auch seine Faktion sich intensiv mit dem Denkmal beschäftigt habe und eine Umwidmung ein Signal an die Menschen sei.

 

Herr Schaper führt aus, dass die Diskussion über die Hünenborg wichtig sei. Es fehlt derzeit am eigentlichen Ort der Hinweis, dass die Hünenborg nicht nur ein Ehrenmal, sondern auch ein Mahnmal gegen den Krieg ist. Dies müsse deutlicher dargestellt werden. Deshalb ist die Aufstellung einer entsprechenden Hinweistafel, das den Ort und die Funktion als Ehren- und Mahnmal erläutert sehr wichtig. Die Inhalte für diese Tafel können nach seiner Meinung durch den Arbeitskreis Gedenken und Erinnern ausgearbeitet werden.

 

Von Seiten der Fraktionen von CDU und UWG wird dargelegt, dass man dem Verwaltungsvorschlag zustimmt.

 

In der weiteren Diskussion wird auch deutlich, dass alle Fraktionen anerkennen, dass es denkmalpflegerische Bedenken geben kann, wenn zu stark in die Struktur und Gestaltung der jetzigen Anlage eingegriffen wird.

 

Zum Abschluss der Aussprache stellt Frau Willer fest, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende Vorschlag ist und lässt deshalb über diesen abstimmen.

 


Beschluss:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird abgelehnt.

2.    Es wird angeregt, dass der „Arbeitskreis Gedenken und Erinnern“ bei Erarbeitung des Programms 2022/2023 ein öffentlichkeitswirksames Format entwickelt, um die geschichtliche Einordnung und die heutige Bedeutung der Hünenborg hervorzuheben. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, ob und wie die unter Ziffer 4 der Antragstellerin genannte Tafel verändert bzw. erläutert werden kann. Denkmalschutzrechtliche Belange sind dabei zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:                  16 Ja-Stimmen

                                                         1 Nein-Stimme