Herr Dr. Lüttmann verweist auf die im Gremieninformationssystem eingestellten Eingaben und dazugehörenden Stellungnahmen. 

 

Frau Dr. Hovestadt bezieht sich auf die Eingabe des VdK und weist darauf hin, dass es in Rheine viele Menschen gebe, die auf diese Wohnplätze warten. Sie erinnert, dass der Wittekindshof sich 2017 in Rheine niederlassen wollte. Dies sei damals verhindert worden. Der Wittekindshof mache nun einen neuen Versuch nach Rheine zu kommen.

In dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung fehle der Schritt, dass der Ausschuss die Eingabe auch inhaltlich prüfe. Die Eingabe werde morgen im Sozialausschuss als Information der Verwaltung zur Kenntnis genommen. In der ersten Sitzung 2022 werde eine inhaltliche Prüfung vorgenommen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung werde dabei eng einbezogen.

 

Herr Gausmann stellt klar, dass die Stadt Rheine zu keinem Zeitpunkt verhindert habe, dass ein anderer Träger in Rheine eine Einrichtung schaffe. 2017 lag die Genehmigung für die Einrichtung von Plätzen ausschließlich beim LWL und nicht beim örtlichen Träger.  Die Stadt Rheine habe deutlich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Plätze für den Personenkreis benötigt werden. Vor langer Zeit habe es im Rahmen eines runden Tisches des Kreises Vereinbarungen der hier vor Ort tätigen Träger gegeben, dass der LWL nicht offensiv auf andere Träger zugehe.