Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Kaisel bittet als Verwaltungsratsvorsitzender den Bürgermeister darum, einen Dank an den Vorstand und den Mitarbeitern zu übermitteln.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe. g Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) entsprechend § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW vom Jahresüberschuss/Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 1.337.969,04 EUR einen Teilbetrag in Höhe von 600.000 EUR an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NW auszuschütten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig