Herr Kaisel bittet als
Verwaltungsratsvorsitzender den Bürgermeister darum, einen Dank an den Vorstand
und den Mitarbeitern zu übermitteln.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe. g Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) entsprechend § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW vom
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 1.337.969,04
EUR einen Teilbetrag in Höhe von 600.000 EUR an den Träger im Sinne von § 25
Abs. 3 SpkG NW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig