Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IB1920


Beschluss:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Wieckstraße/Nadigstraße“ hat in der Zeit vom 1. bis 16. September 2008 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine / Planung im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind keine Eingaben seitens der Anlieger eingegangen.

Aufgrund der zur Offenlage eingegangenen Leitungspläne der Versorger ergeben sich folgende Änderungen.

 

1.                   Versorgungsleitungen

              in Höhe Wieckstraße Haus Nr. 26

             

              Abwägung:

             

Innerhalb des geplanten Grünbeetes mit Baumbepflanzung gegenüber von Hausnummer 26 befinden sich Kreuzungspunkte von Versorgungsleitungen. Um Schäden zu vermeiden schlägt die Verwaltung vor, das Grünbeet ohne Baumbepflanzung zu gestalten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des geplanten Baumes gegenüber von Haus Nr. 26.

 

2.                   Versorgungsleitungen

              in Höhe Wieckstraße Haus Nr. 16 A/B

             

              Abwägung:

             

Innerhalb des geplanten Grünbeetes mit Baumbepflanzung gegenüber von Hausnummer 16 A/B befinden sich Kreuzungspunkte von Versorgungsleitungen. Um Schäden zu vermeiden schlägt die Verwaltung vor, das Grünbeet mit Baum und den Parkstand zu tauschen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt den Tausch von Grünbeet und Parkstand gegenüber von Hausnummer 16 A/B.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31).

 

 

A. Wieckstraße/Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

         Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m

         bis 6,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrecht-

         eckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

 

      b)      Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)      Begrünung:

 

      ® Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum-

    bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

und zur Gliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

® Anlegung eines 1,8 m bis 2,0 m breiten Grünbeetes ohne Baumbepflanzung mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

 

 

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radweg

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau eines Fuß- und Radweges in Pflasterbauweise als Ver­bindung zwischen der „Nadigstraße“ und der nördlich gelegenen Grünanlage

 

 

      b)      Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

c)      Entwässerung:

 

Entwässerung in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mittels Straßenabläufen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  


Abstimmungsergebnis:           einstimmig