Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IB1495

Herr Schröer verweist auf eine nachträglich eingegangene Eingabe der Fa. Hagemann zur Einrichtung zusätzlicher Stellplätze. Ein Gespräch mit der Firma diesbezüglich habe ergeben, dass der Firma Grünflächen, die für die Fahrbahn nicht unmittelbar gebraucht werden, veräußert werden sollen, auf denen die notwendigen Stellplätze angelegt werden können.

Herr Schröer und Herr Forstmann beantworten Fragen bezüglich der Ausbauplanung.

Herr Schröer führt weiter aus, die Finanzierung der Maßnahme werde durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den Wohnpark Dutum geregelt. Die Einnahmen aus diesem Vertrag würden für den Bau dieses Radweges verwendet.


Beschluss:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Neuenkirchener Straße“ von Berbomstiege bis Sassestraße fand in der Zeit vom 1. bis 16. September 2008 in den Diensträumen der TBR im  Neuen Rathaus statt.

 

Es gingen folgende Änderungswünsche seitens der Anlieger ein:

 

1)      Eingabe zu Haus Nr. 226 (Anlage 1)

 

Abwägung:

Der Anlegung einer Zufahrt zu Haus Nr. 226 steht aus verkehrlicher Sicht nichts im Wege. Dem Wunsch des Anliegers kann an dieser Stelle entsprochen werden.

 

Die Änderung ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer Zufahrt zu Haus Nr. 226.

 

2)      Eingabe zu Haus Nr. 230 (Anlage 2)

 

Abwägung:

Die Berücksichtigung des zukünftig geänderten Geländeniveaus des Grundstückes ist ebenso unproblematisch wie die Anordnung einer zweiten Zufahrt zum Grundstück Haus Nr. 230.

 

Die Änderung bezüglich der Höhen wird in der weitergehenden Detailplanung Beachtung finden.

Die Anlegung der zweiten Zufahrt ist bereits im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer zweiten Zufahrt zu Haus Nr. 230.

Außerdem wird beschlossen, dass die Höhenänderung im Grundstücksbereich in der Höhenplanung des Geh-/Radweges beachtet wird.

 

3)      Eingaben zu Häusern Nr. 192/194/196/198 (Anlagen 3 und4)

 

Abwägung:

Einer Nutzung der Freifläche zwischen Geh-/Radweg und Privatgrundstücken steht aus verkehrlicher Sicht nichts im Wege. Abgelehnt wird eine Flächenbefestigung, befürwortet wird die Herstellung der Befahrbarkeit der Bereiche zwischen den Zufahrten zu den Häusern Nr. 192 und 198 mit Schotterrasen.

Die Herstellung der Befahrbarkeit soll vor allem die Möglichkeit bieten, von den recht schmalen Grundstückszufahrten vorwärts auf die stark befahrene Neuenkirchener Straße zu gelangen. Die angebotene befahrbare Fläche kann aus den Zufahrten heraus zum Wenden genutzt werden. Außerdem ist natürlich auch eine Nutzung zum Abstellen von Fahrzeugen möglich.

 

Die Änderung an dieser Stelle ist im Ausbauplan berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer Schotterrasenfläche im Bereich zwischen Geh-/Radweg und Grundstücksgrenze zu den Häusern 192,194,196,198.

 

 

Zu II: Festlegung der Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Umbau der Neuenkirchener Straße im Bereich von Berbomstiege bis Sassestraße:

 

a)  Fahrbahn:

è    Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,50 m

è    In Knotenpunktsbereichen:

Aufweitung der Fahrbahn zur Anlegung von Abbiegeraufstellbereichen

 

b)  Begrünung:

è    Herstellung eines Grünstreifens entlang des nördlichen Fahrbahnrandes in einer Breite von 1,75 m

è    In Teilbereichen des nördlichen Fahrbahnrandes:

Herstellung eines Trennstreifens zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in einer Breite von mindestens 75 cm

è    Zwischen nördlichem Geh-/Radweg und Privatgrundstücken:

Herstellung eines Grünstreifens in sich ergebender Breite

è    Beibehaltung bzw. Wiederherstellung der vorhandenen Begrünung/ Befestigung des Trennstreifens im Bereich südlich der Fahrbahn

 

c)   Geh-/Radweg:

è    Herstellung eines asphaltierten Geh-/Radweges in einer Breite von 2,50 m nördlich der Fahrbahn

è    Anpassung des Geh-/Radwegeverlaufes südlich der Fahrbahn in Bereichen von Fahrbahnaufweitungen für Aufstellbereiche (Breite des Geh-/ Radweges 2,50 m)

 

d)  Zufahrten:

è    Befestigung der Zufahrten zu den Privatgrundstücken in Asphalt- oder Pflasterbauweise (je nach örtlicher Erfordernis)

 

e)  Entwässerung:

è    Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è    Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

f)    Straßenbeleuchtung

è    Anpassung der Standorte der vorhandenen Leuchten an den Geh-/ Radwegverlauf


Abstimmungsergebnis:           einstimmig