Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG NRW - GV NRW  S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. Südhoek
    von Brückenstraße
    bis Haus Nr. 24

  2. Im Lied
    von Listweg
    bis Nahrodder Straße

 

  1. Nienbergstraße
    von Zeppelinstraße
    bis Haus Nr. 63

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig