Sitzung: 24.11.2021 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 608/21
Beschluss:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
- Südhoek
von Brückenstraße
bis Haus Nr. 24
- Im Lied
von Listweg
bis Nahrodder Straße
- Nienbergstraße
von Zeppelinstraße
bis Haus Nr. 63
Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen
nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist
gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne
sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig