Ein Einwohner fragt an, ob es die Möglichkeit für eine direkte Vertretung von Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss, z. B. Jugendliche aus der Stadtschülervertretung, gebe.

 

Herr Gausmann bedankt sich für diese Anfrage. Es gebe sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Jugendamtssatzung sowie die Hürde des Alters von 18 Jahren im Rahmen des passiven Wahlrechtes. Dies seien die Rahmenbedingungen für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Es sei derzeit beabsichtigt, eine Vertretung der Stadtschülervertretung als beratendes Mitglied im Schulausschuss aufzunehmen. Genauso werde man diesen Wunsch parallel für den Jugendhilfeausschuss prüfen. Es sei sehr wichtig, motivierte Jugendliche mitzunehmen, so dass eine Lösung dafür, in welcher Form genau auch immer, sicherlich gefunden werde.

 

Herr Fühner ergänzt, dass dem Kinderbeirat und Jugendbeirat in der Vergangenheit auch schon die Möglichkeit gegeben worden sei, das Wort im Jugendhilfeausschuss zu ergreifen. Er bittet den Einwohner um eine kurze E-Mail als Antrag an das Jugendamt, damit der Lösungsweg beschritten werden könne.

 

Es gibt keine weiteren Einwohneranfragen.