Sitzung: 20.01.2022 Jugendhilfeausschuss
Ein
Einwohner fragt an, ob es die Möglichkeit für eine direkte Vertretung von
Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss, z. B. Jugendliche aus der
Stadtschülervertretung, gebe.
Herr
Gausmann bedankt sich für diese Anfrage. Es gebe sowohl gesetzliche Regelungen
als auch die Jugendamtssatzung sowie die Hürde des Alters von 18 Jahren im
Rahmen des passiven Wahlrechtes. Dies seien die Rahmenbedingungen für die
Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Es sei derzeit beabsichtigt, eine
Vertretung der Stadtschülervertretung als beratendes Mitglied im Schulausschuss
aufzunehmen. Genauso werde man diesen Wunsch parallel für den
Jugendhilfeausschuss prüfen. Es sei sehr wichtig, motivierte Jugendliche
mitzunehmen, so dass eine Lösung dafür, in welcher Form genau auch immer,
sicherlich gefunden werde.
Herr
Fühner ergänzt, dass dem Kinderbeirat und Jugendbeirat in der Vergangenheit
auch schon die Möglichkeit gegeben worden sei, das Wort im Jugendhilfeausschuss
zu ergreifen. Er bittet den Einwohner um eine kurze E-Mail als Antrag an das
Jugendamt, damit der Lösungsweg beschritten werden könne.
Es
gibt keine weiteren Einwohneranfragen.