Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 6, Enthaltungen: 1

Herr C. Jansen erklärt, dass ihm Ansätze zur Müllvermeidung fehlen.

 

Frau Floyd-Wenke erläutert, dass sie aus mehreren Gründen diesem und den nachfolgenden Tagesordnungspunkten nicht zustimmen werde. Sie nennt beispielhaft die Regelung des § 23 bei TOP 7 (Ordnungswidrigkeiten) und zu TOP 8, dass die Feststellung, dass Kostenerhöhungen umzulegen seien, ihr nicht ausreichend seien.

 

Herr Ortel erinnert an ähnliche Diskussionen zum Thema Müllvermeidung in der Vergangenheit und resümiert, dass eine Satzung hierfür nicht das richtige Instrument sei. 


Beschluss:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2022“.

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 07.12.2021
(Anlage 3).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              37 Ja-Stimmen

                                                       6 Nein-Stimmen

                                                       1 Stimmenthaltung