Beschluss:

 

1.             Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 für das Jahr 2022 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren 2022“.

 

2.             Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 3).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              42 Ja-Stimmen

                                                       1 Nein-Stimme

                                                       1 Stimmenthaltung