Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass es in § 7 Abs. 2 Nr. 22 der Satzung „Einweg-Waschlappen“ und nicht „Einweg-Waschklappen“ heißen müsse.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine
-Entwässerungssatzung- vom 07.12.2021 (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: einstimmig