Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Erhöhung der privatrechtlichen Entgelte für die Entsorgung Speisereste der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              43 Ja-Stimmen

                                                       1 Nein-Stimme